Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Verlässliche Rahmenbedingungen und sichere Finanzierung notwendig

Die Städte und Gemeinden sehen im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eine Chance für eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, die Bildungsgerechtigkeit sowie Verbesserungen bei Bildungsangeboten im Elementarbereich durch die ganztätige Förderung der Kinder. „Wenige Monate bevor für die ersten Grundschülerinnen und Grundschüler der Rechtsanspruch gilt, zeigt sich, dass dieser trotz größtmöglicher Anstrengungen der Städte und Gemeinden nicht flächendeckend gesichert werden kann“, so Binnig.

In vielen Städten und Gemeinden ist der Ausbau der Angebote weiterhin mit erheblichen praktischen Herausforderungen verbunden. Aktuelle Befragungsergebnisse aus dem Schulbereich bestätigen diese Einschätzung eindrücklich. In einer bundesweiten repräsentativen Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleitern gehen zwar rund zwei Drittel der Grundschulen davon aus, dass die Kommunen den Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/27 erfüllen können. Gleichzeitig rechnet jedoch etwa jede vierte Schulleitung damit, dass ein entsprechendes Angebot vor Ort bis dahin nicht vollständig bereitgestellt werden kann.

Gründe sind vor allem fehlende Räume beziehungsweise notwendige bauliche Maßnahmen. Ebenso spielt der Mangel an qualifiziertem Personal eine große Rolle. Die durch Forsa im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung ermittelten Ergebnisse zeigen, dass der Ausbau des Ganztags eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt.

„Der Bund hat eine gesetzliche Regelung geschaffen, für deren Umsetzung er im Sinne der Konnexität die Finanzierung bereitstellen muss. Die Last darf nicht auf die finanziell stark angeschlagenen Kommunen abgewälzt werden“, betont DStGB-Beigeordneter Marc Elxnat. „Viele Kommunen hätten in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und bestehende Angebote auszubauen“, so Elxnat.

„Damit der Rechtsanspruch flächendeckend umgesetzt werden kann, sind verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft gesicherte finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder erforderlich“, stellte Binnig fest. „Dazu gehört zum einen, dass die Länder die Mittel, die sie vom Bund für die Betriebskosten beim Ganztag bekommen, an die Kommunen weiterleiten und nicht im Landeshaushalt vereinnahmen. Gleichzeitig braucht es die Sicherheit für die Kommunen, dass rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung für die Kommunen für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden, damit ein flächendeckende und qualitativ gute Ganztagsbildung und -betreuung gewährleistet werden kann“, stellte Binnig abschließend fest.

Hinsichtlich der Fortführung des Digitalpakts Schule forderte der Ausschuss insbesondere den Bund auf, das Verfahren nicht weiter zu verschleppen, sondern mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen begonnen werden müsse. „Der Digitalpakt Schule ist im Jahr 2024 ausgelaufen, seitdem vertrösten Bund und Länder die Schulträger. Die versprochenen Finanzmittel müssen schnellstmöglich fließen, um Ersatzbeschaffung, Administration und Weiterentwicklung der Schul-IT zu ermöglichen“, stellten Gastgeber Klaus Krützen und Vorsitzender Wolfgang Binnig klart.

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