Sondervermögen rasch und unbürokratisch in den Gemeinden einsetzen

Sonst übliche Ko-Finanzierungsvorschriften sollten zumindest bei finanzschwachen Kommunen entfallen oder durch die Länder übernommen werden. Damit würde es auch finanzschwachen Kommunen ermöglicht, Mittel aus dem Sondervermögen einzusetzen. Zudem sollte das „Zusätzlichkeitskriterium“ nach dem Grundgesetz nicht auf die Ebene der Kommunen erstreckt werden. Dies vor allem, damit die Finanzmittel an die Kommunen möglichst rasch fließen, nötige Investitionen in den bereits vorhandenen kommunalen Infrastrukturbestand möglich sind und die Gemeinden bei der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen finanziell nicht überfordert werden. Vor Ort weiß man am besten, wo die Mittel jetzt am dringendsten benötigt werden. Zudem könnte eine vorgeschriebene Beschränkung von Fördermitteln aus dem Sondervermögen nur für neue/zusätzliche Infrastruktur zu dem Problem führen, dass deren Anschluss- und Betriebsfinanzierung offen oder sogar unsicher sein würde.

Die sehr prekäre Finanzsituation der Städte und Gemeinden muss bei der Umsetzung des Sondervermögens des Bundes umfassend berücksichtigt werden. Bei dessen Einsatz muss es darum gehen, die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit rasch zu stärken. 

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