Sicherheit

Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit veröffentlicht Leitlinien für Durchführung von Veranstaltungen

Um im größeren Kontext Veranstaltungen wieder durchführen zu können, bedarf es der vielzitieren Schutzkonzepte mit den dort definierten Maßnahmen. Es besteht die Herausforderung, dass solche Konzepte nicht nur zur Papiersicherheit führen bzw. statische Momentaufnahmen sind und sich zum Teil selbst handlungsunfähig machen. Daher ist Pragmatismus, gepaart mit Weitblick und Sachverstand gefragt. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass die Veranstaltung später beginnt, verschoben oder sogar abgesagt wird! Diese Rückschläge führen zu neuen Erkenntnissen und öffnen den Weg zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei muss man sich den Gestaltungsspielraum, und sei er auf den ersten Blick noch so eng, offenhalten. In beiderseitigem Verständnis zwischen Veranstalter und Genehmigungsbehörden muss ständig die Balance zwischen den Anforderungen gehalten werden. Zu bedenken ist: Veranstaltungen können sowohl klein und gefährlich als auch groß und ungefährlich sein.

Es ist jetzt an den Akteuren, mit Augenmaß und Besonnenheit die richtigen Schritte in Richtung der Zusammenarbeit mit den Gefahrenabwehrbehörden zu unternehmen. Wir hoffen, dass diese Hinweise ihnen bei der Planung, Umsetzung und Nachbereitung einer Veranstaltung helfen und diese sicher durchführen können. Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit wird die weiteren Entwicklungen beobachten und die aktuelle Situation regelmäßig erneut bewerten. Bitte bewerten Sie diese ersten Hinweise zur Durchführung als einen Beitrag dazu, zu dem wir uns gerne fachlich weiter abstimmen und austauschen können.

Die Arbeitsgruppe geht seit dem Jahr 2009/2010 der Fragestellung zur Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen auf den Grund. Die Ausarbeitungen und Definitionen sollen als Hilfestellung für Behörden und Veranstalter dienen und vorhandene Unterlagen ergänzen. Zur Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Interessenvertretungen und Verbände, der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, der Berufsfeuerwehr sowie der Betreiber von Versammlungsstätten und der Veranstalter. Eine weitere Überarbeitung erfolgt aktuell und wird 2020 bereitgestellt.

Weitere Informationen:

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