Anker-Zentren

BAMF legt Konzept der sog. AnkER-Einrichtungen vor

Das von vielen Seiten geforderte Konzept für die Ausgestaltung der sog. AnkER-Zentren liegt nunmehr vor. Das Papier wurde zeitgleich mit der Eröffnung der Einrichtungen an sieben bayerischen Standorten am 01.08.2018 veröffentlicht.

Die wesentlichen Eckpunkte des Papiers sind die Folgenden:

Zentrales Konzept der sog. AnkER-Einrichtungen

Mit den Ankunfts-, Entscheidungs-, kommunale Verteilungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER-Einrichtungen) wird auf das in den so genannten Ankunftszentren des BAMF eingeführte integrierte Flüchtlingsmanagement aufgebaut und dieses weiterentwickelt. Durch die zentrale Unterbringung in AnkER-Einrichtungen werden schnellere Asylentscheidungen, eine Teilnahme an Beratungs- und Kursangeboten, frühe erste Schritte der Integration im Falle einer Bleibeperspektive sowie – falls erforderlich – gezielte Rückführungen ausreisepflichtiger Asylsuchender von einem zentralen Anlaufpunkt aus ermöglicht.

Alle direkt am Asylprozess beteiligten Akteure sind vor Ort in den AnkER-Einrichtungen vertreten. Dies sind insbesondere die Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte, Jugendämter und die Bundesagentur für Arbeit. Für die Ausgestaltung der Zentren wird dabei kein starres Konzept vorgegeben – die Länder können hier die Schwerpunkte setzen, die ihnen besonders wichtig sind.

Neuerungen in den AnkER-Einrichtungen

Aufenthalt und Unterbringung

In den AnkER-Einrichtungen wird auf den Erfahrungen mit den Ankunftszentren aufgebaut. Prozesse werden in Teilen neu geordnet sowie ergänzt und das gesamte Verfahren effizienter gestaltet. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens werden die Antragstellenden in den AnkER-Einrichtungen untergebracht. Ein offenes Unterbringungskonzept ermöglicht den Schutzsuchenden jederzeit das Verlassen der Einrichtung. Eine Verteilung der Antragstellenden auf Städte und Gemeinden erfolgt künftig erst, wenn ein Schutzstatus positiv festgestellt worden ist.

Antragsteller, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen bis zur Ausreise im AnkER-Zentrum verbleiben. Die maximal vorgesehene Aufenthaltszeit beträgt bei Familien mit minderjährigen Kindern sechs Monate; in allen anderen Fällen soll die Aufenthaltszeit 18 Monate bzw. 24 Monate nicht überschreiten. Besonders geschützt werden sollen unbegleitete Minderjährige. Diese werden durch Jugendbehörden in Obhut genommen und in entsprechenden Wohngruppen außerhalb der AnkER-Einrichtungen untergebracht.

Identitätsfeststellung bei der Registrierung

An den Anfang des Verfahrens wird die Identitätsprüfung gestellt, die bisher erst im Verlauf des Asylverfahrens stattfand. Die Frage, aus welchem Land die Asylsuchenden kommen, wird bereits bei der Registrierung unmittelbar nach der Ankunft geklärt. Auch die Ausweisdokumente werden frühzeitig und schnell überprüft.

Verfahrensberatung

Beim erweiterten Beratungsangebot in den AnkER-Einrichtungen sollen die beteiligten Behörden Hand in Hand arbeiten. Vor der Antragstellung erhalten die Schutzsuchenden eine verbindliche Erstinformation zum Asylverfahren. Das Asylverfahren wird damit transparenter gestaltet. Durch das Angebot einer Asylverfahrensberatung erhalten die Asylsuchenden die Möglichkeit einzuschätzen, wie realistisch ihre Erwartungen an das Verfahren sind.

Rückkehrberatung

Im Rahmen einer allgemeinen Rückkehrberatung werden alle Asylsuchenden grundlegend über Rückkehroptionen informiert. Hierbei werden geförderte Angebote und die Folgen beispielsweise einer Ausreisepflicht gleichermaßen thematisiert. Die allgemeinen Beratungsangebote, die Verfahrensberatung und die Rückkehrberatung werden durch individuelle Angebote ergänzt.

Herkunftssprachliche Wertevermittlung und Erstorientierung

Eine herkunftssprachliche Wertevermittlung und sogenannte Erstorientierungskurse (die es seit 2017 bereits bundesweit gibt) sollen den Asylsuchenden die ersten Schritte nach der Ankunft bereits vor Ort in der AnkER-Einrichtung erleichtern.

Rechtsantragsstellen

Um den Zeitraum bis zum Vorliegen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in Eil- und Hauptsacheverfahren zu straffen, sollen Rechtsantragsstellen in den Einrichtungen angesiedelt sein. Sie fungieren als zentrale Schnittstelle zwischen den Akteuren und bieten den Asylsuchenden die Möglichkeit, die Entscheidung über ihren Asylantrag verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Das vollständige Konzept des BAMF „Anker-Einrichtung – Ein Überblick“ ist unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2018/20180801-am-start-anker-einrichtungen.html abrufbar.

Anmerkung des DStGB

Die Einführung der sog. AnkER-Zentren entspricht einer wesentlichen Forderung des DStGB. Asylverfahren müssen dort schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können. Voraussetzung ist, dass die AnkER-Zentren nicht zu groß bemessen sind, bestenfalls auf den vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder aufbauen und tatsächlich die Kompetenzen der verschiedenen Behörden und Einrichtungen einschließlich der Gerichtsverfahren bündeln. Dazu gehören natürlich auch ein Dolmetscherservice und ärztliche Betreuungseinrichtungen. Für Kinder muss es entsprechende Betreuungs- und Förderangebote geben. Für Erwachsene sind einfache Integrations- und Beschäftigungsangebote zu unterbreiten.

Das nunmehr veröffentlichte Konzept des BAMF gibt einen ersten Überblick über das beabsichtigte AnkER-Konzept und stellt eine Grundlage für die künftige Ausgestaltung der Einrichtungen dar. Es bleibt abzuwarten, ob sich die dort vorgesehenen Verfahrensschritte und Maßnahmen bewähren oder ob Nachbesserungen an der ein oder anderen Stelle erforderlich sind. Der Evaluierungsprozess muss dabei gemeinsam mit allen Beteiligten – insbesondere den Standortgemeinden, kommunalen Behörden und kommunalen Spitzenverbänden auf Landes- und Bundesebene – rückgekoppelt werden. Die Ergebnisse sowie die nächsten Schritte müssen offen und transparent dargelegt und diskutiert werden können. Wichtig ist, dass Asylbewerber mit unklarer Identität und mit unklarer Bleibeperspektive zu keinem Zeitpunkt – auch nicht nach Ablauf der vorgesehenen maximalen Aufenthaltszeit von sechs - max. 24 Monate- auf die Kommunen verteilt werden. Aus kommunaler Sicht ist es vor dem Hintergrund zwingend erforderlich, dass die Asyl- und Klageverfahren deutlich beschleunigt werden und die Rückführungen – vorrangig aufgrund freiwilliger Basis - der vollziehbar Ausreisepflichtigen aus den Einrichtungen heraus konsequent durchgeführt werden. Damit das Konzept der AnkER-Einrichtungen und seine Zielsetzung greift, ist es zwingend notwendig, dass alle Länder flächendeckend mitmachen.

(foto: © mikevanschoonde - Fotolia.com)

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