Migration

EU-Migrationspolitik: Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung

Mit dem Vorschlag für eine Neufassung der Rückführungsrichtlinie, dem geänderten Vorschlag für eine Asylverfahrensverordnung, der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und der überarbeiteten Eurodac-Verordnung will die Kommission weiter an der Einführung schneller und fairer gemeinsamer Asyl- und Rückführungsverfahren arbeiten, die Gewährung von Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfen nachverfolgen und die Gefahr unerlaubter Migrationsbewegungen senken. Hintergrund der neuen Strategie ist, vor allem freiwillige Rückführungen von ausreisepflichtigen Asylbewerber*innen zu erhöhen. Nur etwa ein Drittel dieser Menschen ohne Bleiberecht in der EU kehren tatsächlich in ihr Herkunftsland zurück, und weniger als 30 % von diesen tun es freiwillig. 

Erweitertes Mandat für Frontex

Mit einem erweiterten Mandat soll Frontex den Mitgliedstaaten in allen Phasen des Prozesses der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung operative Unterstützung leisten, darunter Beratung vor der Rückkehr, Unterstützung nach der Ankunft und Überprüfung der Wirksamkeit der Wiedereingliederungshilfe. Der Rückführungskoordinator und das hochrangige Netz für Rückkehrfragen werden den Mitgliedstaaten weitere technische Unterstützung leisten, um die verschiedenen Aktionsbereiche der EU-Rückkehrpolitik zusammenzuführen.

Mehr Qualität in den Programmen für die freiwillige Rückkehr

Die Kommission wird gemeinsam mit Frontex an der Entwicklung eines gemeinsamen Lehrplans für Rückkehrberater arbeiten, der die vorhandene Unterstützung durch die Agentur ergänzt und eine bessere Nutzung netzbasierter Informationsinstrumente wie des Verzeichnisses der Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfen und des Instruments für Wiedereingliederungshilfe ermöglicht. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Frontex und dem Europäischen Netz für Rückkehr und Wiedereingliederung mit EU-Mitteln einen Qualitäts-rahmen für die Anbieter von Wiedereingliederungsdiensten auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätsstandards für die Projektverwaltung bereitstellen.

Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern

Die neue Strategie soll das Vorgehen der EU-Staaten vereinheitlichen. Die EU wird die Eigenverantwortung für den Wiedereingliederungsprozess in den Partnerländern durch Kapazitätsaufbau unterstützen, Personal mit den erforderlichen Kompetenzen ausstatten oder Verwaltungsstrukturen unterstützen, um den spezifischen wirtschaftlichen, sozialen und psychosozialen Bedürfnissen von Rückkehrern gerecht zu werden. Dabei soll auch künftig Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung von in anderen Ländern festsitzenden Migranten geleistet werden, unter anderem durch die Sondierung neuer Partnerschaften. Wiedereingliederungsprogramme sollen enger mit anderen einschlägigen Entwicklungsinitiativen in den Partnerländern verknüpft und Finanzmittel, die im Rahmen verschiedener EU-Fonds zur Verfügung stehen, besser aufeinander abgestimmt eingesetzt werden.

Bewertung des DStGB

Die Strategie der EU-Kommission ist aus Sicht des DStGB grundsätzlich zu begrüßen. Der Fokus auf die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung von Asylsuchenden und Geflüchteten ist angesichts der weiterhin geringen Rückführungszahlen richtig und entspricht einer bereits seit längerem erhobenen Forderung des DStGB. Dies ist jedoch nur ein wichtiger Baustein für eine Europäische Asyl- und Migrationspolitik. Weitere wichtige Maßnahmen des im vergangenen Jahr beschlossenen EU-Migrationspakt stehen weiterhin aus: Dies betrifft vor allem die erhoffte Grundsatzeinigung der EU-Staaten auf ein neues Dublin-Verfahren mit konkreten Beiträgen für die faire Verteilung von Geflüchteten in der EU sowie eine klare Lastenteilung und Hilfen für die Mitgliedstaaten bei der Integration und Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen. 

Schon viel zu lange liegen konkrete Maßnahmen für ein gemeinsames Asyl- und Migrationssystem in Europa auf dem Tisch, können jedoch aufgrund der festgefahrenen Haltung einiger Mitgliedstaaten nicht in die Tat umgesetzt werden. Portugal ist in seiner Funktion als EU-Ratspräsidentschaft ab dem 01.01.2021 gefordert, weiterhin eine Einigung anzustreben. Trotz sinkender Zuzugszahlen, die vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, stehen die Kommunen gerade in diesen Zeiten auch weiterhin vor erheblichen Herausforderungen bei der Aufnahme und Integration von Asylbewerbern*innen und Geflüchteten. 

Dies betrifft vor allem die Integration in Arbeit und Gesellschaft, aber auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Durch die Corona-Pandemie ist vieles an Sprach-, Integrations- und Beratungsangeboten sowie Arbeitsgelegenheiten in den Kommunen weggebrochen und wirft die bisher gemachten Erfolge bei der Integration deutlich zurück. Dies gilt es zu berücksichtigen und die Kommunen auch weiterhin mit entsprechenden Mitteln auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler Ebene dabei aktiv zu unterstützen. Der DStGB wiederholt auch an die neue EU-Präsidentschaft seine Forderung, dass die Staaten, die mehr Flüchtlinge aufneh-men dafür mehr EU-Finanzmittel für die Unterbringung und Integration erhalten müssen. 

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