Wirkungsanalyse des rechtlichen Rahmens für ausländische Fachkräfte

Die Studie kommt im Bereich der Informationsmöglichkeiten sowie der Effizienz und Transparenz der Umsetzungsprozesse zu zahlreichen Handlungsempfehlungen, die sich an Bund und Länder richten, z. B. zur Verbesserung des Anerkennungsverfahrens zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation. Soweit die zügige Verbreitung des Wissens über die „Fachkräfte-Offensive“ und das Willkommensportal „Make it in Germany“ empfohlen wird, hat der DStGB über seine Rundschreiben sowie über www.dstgb.de wiederholt zur Verbreitung des diesbezüglichen Wissensstandes beigetragen. Bei der Etablierung einer Willkommenskultur sind unter anderem auch die kommunalen Ausländerbehörden angesprochen, die sich spätestens seit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 vermehrt auch mit Integrationsfragen befassen und gerade bei hinzuwandernden Fachkräften zu deren ersten Ansprechpartnern gehören.

Informationsstand und Informationsmöglichkeiten

Der häufig spezifische Informationsbedarf seitens der Unternehmen kann auf Internetplattformen und in kompakten Informationsbroschüren nur schwer gedeckt werden. Daher wird empfohlen, dass die Ausländerbehörden feste Ansprechpartnerinnen und -partner für Unternehmen einrichten. Neben den Ausländerbehörden sollte geprüft werden, inwieweit der AG-S (=Dienstleistungen des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit) vermehrt Beratung und Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Hinblick auf die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte anbieten kann. Um dies gewährleisten zu können, sollten die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Arbeitgeber-Servicestellen im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht geschult werden.

Ausländerbehörden gaben hierzu zu bedenken, dass der Einsatz einer festen Ansprechpartnerin oder eines festen Ansprechpartners aufgrund von personellen Mängeln nicht immer möglich sei. Die Etablierung einer Arbeitgeberberatung in den Ausländerbehörden sollte von der Größe der Ausländerbehörde und der Nachfrage von Unternehmen in der Region abhängig sein. Neben der Ausländerbehörde ist laut der Verwaltungsakteure auch vermehrt der AG-S in der Pflicht, Arbeitgeber im Hinblick auf die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte und das Rekrutierungsverfahren zu beraten. Um dies zu gewährleisten, sollten Schulungen des AG-S im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht und Umsetzungsverfahren erfolgen.

Effizienz der Umsetzungsprozesse

Um die Effizienz der Prozesse im Zuwanderungsverfahren zu erhöhen, werden regelmäßige Austausche der am Verfahren beteiligten Institutionen, auch auf Ebene der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, empfohlen. Mit einem besseren Verständnis der Arbeit des anderen können die gegenseitigen Zuarbeiten qualitativ verbessert werden.

Von Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen, ZAV und AG-S wurde angemerkt, dass Kommunikation und Austausch zwischen den umsetzenden Akteuren einen sinnvollen Beitrag zur reibungslosen Abwicklung leisten würde und das Potenzial hat, die Qualität der Zusammenarbeit deutlich zu verbessern.

Transparenz der Umsetzungsprozesse

Aktuell haben Unternehmen und Fachkräfte i.d.R. keine Planungssicherheit, wie lange die Visumsverfahren und die Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltstitel dauern. Bis ggf. ein elektronisches Aktensystem hierzu besteht, könnten Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen ihre durchschnittlichen Bearbeitungsdauern differenziert nach den wichtigsten Zielgruppen kommunizieren. Ergänzende Serviceziele seitens des AA bzw. der Bundesländer könnten zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten beitragen.

Aus Sicht der Ausländerbehörden sind die Bemessungen durchschnittlicher Bearbeitungsdauern und sich daraus entwickelnde Serviceziele zu begrüßen. Zum einen würde dies dazu beitragen, dass Durchschnittszeiten erstmalig bekannt sind, und dadurch eine verbesserte Planbarkeit über das benötigte Personal ermöglicht werden würde. Zum anderen würden die vorgegebenen Serviceziele als Kontrollorgan der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dienen und dadurch eventuell zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen.

Willkommenskultur

Jede fünfte befragte Fachkraft erlebte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden als weniger hilfsbereit. Hierzu wird empfohlen, dass die Erfahrungen aus dem BAMF-Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ in die Breite getragen und vor Ort umgesetzt werden.

Die umsetzenden Akteure gaben an, dass der Mentalitätswechsel noch nicht in allen Köpfen angekommen ist. Allerdings ist es hierbei wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden „mitzunehmen“ und für die neue Arbeitsweise zu motivieren. Des Weiteren gehört insbesondere bei zusätzlichen Beratungsleistungen auf Seiten der Ausländerbehörden dazu, dass mehr Personal zur Verfügung steht. Zuletzt sind auch räumliche und atmosphärische Aspekte (offene Räume, hellere Farben etc.) verbesserungswürdig, die allerdings finanzielle Ressourcen bei der Umarbeitung erforderlich machen.

Fachkräfte aus Drittstaaten wünschen sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden bessere Fremdsprachenkenntnisse. Daher wird den Ausländerbehörden empfohlen, z. B. durch Sprachkurse, den Aufbau eines Sprachmittlerpools oder die verstärkte Einstellung von Migrantinnen und Migranten ihr Angebot an Beratungssprachen zu erhöhen. Die Mehrsprachigkeit in den Ausländerbehörden sollte ergänzend von Landes- und Bundesseite offiziell unterstützt werden.

Laut Ausländerbehörden wird bei Neueinstellungen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern darauf geachtet, dass Fremdsprachenkenntnisse vorliegen. Des Weiteren wird darauf geachtet, die Beratung in den Ausländerbehörden zumindest auf Englisch anbieten zu können. Alle an der Umsetzung beteiligten Akteure wiesen auf die Bedeutung von Sprachkenntnissen hin, gerade um ausländische Fachkräfte beraten und unterstützen zu können. Einige Akteure gaben jedoch zu bedenken, dass Sprachkurse nicht ausreichen werden, um Fachkräfte abschließend fachmännisch beraten zu können.

Mehr Angebote für Sprachkurse werden seitens der Fachkräfte gewünscht. Daher wird empfohlen, dass ausländische Fachkräfte, die Zugang zu den BAMF-Integrationskursen oder zum ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung haben, verstärkt auf diese Angebote und die möglichen Zugangswege hingewiesen werden, möglichst bereits in den Ausländerbehörden. Auch von einem Großteil der Unternehmen werden die bestehenden Integrationskurse kritisiert. Die Niveaus seien nicht auf die Fachkräfte angepasst und Kurszeiten meist nicht mit der Berufstätigkeit vereinbar. Entsprechend wird ein besserer Zuschnitt auf die Zielgruppe und die Bekanntmachung der Angebote unterstützt.

Die Studie steht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de in Kurz- und Langfassung zur Verfügung. Weitere Informationen zu dieser Thematik können Sie der DStGB-Website www.dstgb.de (Schwerpunkt „Integration und Zuwanderung“) entnehmen.

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