Koalitionsvertrag

DStGB-Analyse zur Sport- und Kulturpolitik

Aussagen Koalitionsvertag zum Sport

„Sport lebt vom Ehrenamt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist Mittler für demokratische Werte. Wir erarbeiten unter breiter Beteiligung einen „Entwicklungsplan Sport“ und weiten die Offensive für Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion aus und berücksichtigen insbesondere Schwimmbäder stärker. Bei der Sportförderung berücksichtigen wir den besonderen Bedarf von Behindertensport. Wir fördern den Neustart des Breitensports nach Corona weiter.

Die Sportförderung des Bundes knüpfen wir an die Einhaltung von Förderrichtlinien mit Zielvorgaben, Vorgaben zu Transparenz, Good Governance und die Qualifikation von Leistungssportpersonal.

Um den Kampf gegen physische, psychische und insbesondere sexualisierte Gewalt im Sport zu verbessern, unterstützen wir den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport. Wir legen ein Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport auf.“

Anmerkung des DStGB

Die meisten Sportstätten in Deutschland werden von den Kommunen getragen. Bei vielen Bädern, Sporthallen und Sportplätzen besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die Anlagen sind häufig akut sanierungsbedürftig und selten barrierefrei zugänglich. Es braucht ein auskömmliches und langfristig angelegtes Sportstätteninvestitionsprogramm des Bundes, das sowohl Sanierung als auch den Neubau ermöglicht. Das Investitionsprogramm muss sich neben dem klassischen Sportstättenbegriff auch an einer modernen Sportraumkonzeption orientieren, um eine flexible Nutzung für möglichst viele Zielgruppen zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag sieht die Ausweitung der Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen vor. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Positiv zu bewerten ist weiterhin die dabei in Aussicht gestellte, besondere Berücksichtigung von Schwimmbädern. Die Betonung von Aspekten der Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion bei diesen Investitionen ist richtig. Leider fehlt es aber an einer Aussage zu einem langfristig angelegten und angemessen dimensionierten Sportstätteninvestitionsprogramm, wie es zum Beispiel der 1. Deutschen Sportstättentag unter Beteiligung des DStGB gefordert hat. Es fehlen Konkretisierungen, wer und wie der „Entwicklungsplan Sport“ erarbeitet werden soll. Die Kommunen müssen zwingend beteiligt werden und Ziel des Entwicklungsplans muss ein längerfristiges Sportstätteninvestitionsprogramm sein. Die Förderung darf sich dabei nicht allein auf klassische Sportstätten konzentrieren, sondern muss das veränderte Sport- und Bewegungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

Aussagen Koalitionsvertrag zur Kultur

„Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen. Wir sind überzeugt: Kulturelle und künstlerische Impulse können den Aufbruch unserer Gesellschaft befördern, sie inspirieren und schaffen öffentliche Debattenräume.

Wir schaffen ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, das Kulturakteurinnen und Akteure berät, vernetzt und qualifiziert. Wir fördern den Aufbau eines Datenraums Kultur, der sparten- und länderübergreifend Zugang zu Kultur ermöglicht. In einem „Plenum der Kultur“ werden wir mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen und -produzenten, Verbänden und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von Standards beraten. Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können. Ausgehend vom Trafo-Programm entwickeln wir exemplarische Strategien für Kultur im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen und wollen die Kofinanzierung durch finanzschwache Kommunen auf zehn Prozent reduzieren.

Wir wollen öffentliche Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.

Wir wollen den Games-Standort stärken und die Förderung verstetigen. Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen E-Sport gemeinnützig.

Wir begreifen Erinnerungskultur als Einsatz für die Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft. Wir schützen unsere Gedenkstätten. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes werden wir unter Einbezug des Deutschen Bundestages, der SED-Opferbeauftragten und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas sowie im Zusammenwirken mit den in diesen Bereichen Aktiven aktualisieren und die Gedenkstättenarbeit auskömmlich finanzieren. Lokale Initiativen wollen wir fördern und Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen digital zugänglich machen.

Wir wollen der Geschichte der Demokratie in Deutschland und ihren Orten mehr Sichtbarkeit verleihen. Die Förderung auch der Orte der Friedlichen Revolution ist uns ein besonderes Anliegen.“

Anmerkung des DStGB

Die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Kunst und Kultur für die Menschen sind. Kunst und Kultur leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, bieten Orte der Begegnung und des Austauschs zwischen den Generationen ebenso wie zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Kultur bietet so eine geistige Heimat, stiftet Identität, schafft Gemeinschaft und prägt damit das gesellschaftliche Zusammenleben. Die Kulturförderung des Bundes sollte im Rahmen des kooperativen Kulturföderalismus deshalb längerfristig und nachhaltig ausgerichtet werden. Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen des Koalitionsvertrages, Kommunen bei der Kulturförderung zu unterstützen, grundsätzlich zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird, insbesondere mit welcher konkreten Fördersumme die Ankündigungen unterlegt werden. Positiv ist die Aussage, Kultur im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen stärker zu fördern und die Kofinanzierung durch finanzschwache Kommunen auf zehn Prozent zu reduzieren. Nicht zuletzt durch die finanzielle Förderung von Bund und Ländern findet sich ein Großteil der Kultureinrichtungen in den größeren Städten. Die Kultur „auf dem Lande“ oder in den Klein- und Mittelstädten steht oft im Abseits des kulturpolitischen Diskurses. Dies widerspricht dem Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die Förderung darf sich deshalb nicht auf großstädtische Leuchtturmprojekte, die teilweise hoch subventioniert sind, konzentrieren. Es gilt die kulturelle Vielfalt und damit die Breite des Angebots in den Städten und Gemeinden zu fördern. Förderprogramme müssen auch für ländliche Gebietskulissen ausreichend zur Verfügung stehen. Bibliotheken haben die Aufgabe, freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur zu gewährleisten und Angebote der kulturellen Bildung zu vermitteln. Bibliotheken spielen eine immer wichtigere Rolle für die gesellschaftlichen Veränderungen durch die Digitalisierung und entwickeln sich zu Coworking Spaces. Sie sind schließlich Orte der interkulturellen Begegnung. Von daher ist die Ankündigung, diese als dritte Orte zu stärken, richtig. Das Verbot der Sonntagsöffnung sollte aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Bibliotheken dringen aufgehoben werden. Sinnvoll wäre es auch, die Kulturförderung mit anderen Bundesprogrammen, etwa zur Demokratieförderung, zu verzahnen. Insbesondere Kulturelle Bildung leistet einen Beitrag zur Demokratieförderung.

Weitere Informationen:

 

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