Der Investitionsrückstand bei kommunalen Sportstätten ist gewaltig und spitzt sich angesichts der prekären kommunalen Haushaltslage immer weiter zu. Die KfW beziffert die Summe, die allein in diesem Bereich investiert werden muss, auf rund 13 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen hat, in den kommenden vier Jahren für die Sportstätten in Deutschland eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten, dass die Ankündigung einer niederschwelligen und bürokratiearmen Vergabe der Mittel auch eingehalten wird, damit das Geld auch schnell dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird.
Auch wenn der Beschluss des Haushaltsausschusses ein positives Signal ist, bedeutet er nicht viel mehr als einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch diese zusätzlichen Mittel werden nicht verhindern können, dass immer mehr Städte und Gemeinden Sportstätten schließen müssen, weil sie die Sanierung nicht finanzieren können. Wir sehen jetzt vor allem die Länder am Zug, die Kommunen nachhaltig und wirksam zu unterstützen. Dazu haben sie jetzt auch durch die Grundgesetzänderung kurz vor Ablauf der letzten Legislaturperiode größere finanzielle Spielräume. Sie dürfen jetzt zusätzlich als Gesamtheit der Länder voraussetzungslos bis zu 0,35 % des BIP als Kredite aufnehmen. Die Länder sind für die Finanzierung des Breitensports verantwortlich und müssen nun dazu beitragen, den Zustand der Sportstätten in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürgern sowie die unzähligen engagierten Menschen in den Sportvereinen im gesamten Land.