Vereinbarung

Neuer GEMA-Tarif für kommunale Weihnachtsmärkte 

Der neue, interimistische Weihnachtsmarkttarif „WM-T“ sieht im Einzelnen vor:

  • Einen 35-prozentigen Rabatt auf den Tagespreis des geltenden Gebührensatzes des U-ST-Tarifs für die kommenden vier Weihnachtsmarktsaisons bereits ab der aktuellen Weihnachtsmarktsaison 2025/2026.
  • Eine (jährliche) Evaluierung in den kommenden vier Jahren mit der Zielsetzung einer zukünftigen und dauerhaften Tarifierung von Weihnachtsmärkten ab 2029/2030.

Die Vergütungssätze „WM-T“ gelten nur dann für Weihnachtsmärkte, wenn Veranstaltungscharakter vorliegt. Ansonsten gilt weiterhin der M-U-Tarif (Hintergrundmusik).

Neben dem rabattierten Übergangstarifs gilt für Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände in Anlehnung an den geltenden Gesamtvertrag weiterhin einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 Prozent.

Noch offene und berechtigte Lizenzforderungen der GEMA gegenüber Weihnachtsmarktveranstaltern sind nicht von diesem Sondertarif umfasst. Diese sind zu begleichen, sofern keine offenen Fragen tatsächlicher oder rechtlicher Art bestehen, die zwischen den Lizenzpartnern zu klären sind.

Die zwischen der BVMV und der GEMA vereinbarte Tarif „WM-T“ mit einer Darstellung der Pauschalvergütungssätze ist hier als PDF-Dokument abrufbar. Die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung im Online-Portal der GEMA ist ab Ende September möglich. 

Die zwischen der BVMV und der GEMA unterzeichnete Tarifvereinbarung „WM-T“ ist hier als PDF-Dokument abrufbar.

Das gemeinsam mit der BVMV und u. a. den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Papier „Weihnachtsmärkte im Wandel“, dass die wichtigsten Argumente und Hintergründe aus kommunaler Sicht darstellt, ist hier als PDF-Dokument abrufbar.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der GEMA unter www.gema.de/weihnachtsmaerkte. Ebenso können sich über die Seite Veranstaltende für die Webinare im Oktober anmelden, in denen Sie Schritt für Schritt durch den Tarif geführt und ihre Fragen geklärt werden.

Die Pressemitteilung der GEMA zu dem neuen Tarif ist unter https://www.gema.de/de/w/gema-bvmv-einigung-weihnachtsmarkttarif abrufbar.

Anmerkung des DStGB

Mit der Vereinbarung eines neuen, eigenständigen Tarifs für Weihnachtsmärkte für die kommenden vier Jahre konnte nach über zwei Jahren umstrittenen und intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit der GEMA ein wichtiger Kompromiss gefunden werden, der dem besonderen Charakter der Weihnachtsmärkte und ihrer kulturellen Bedeutung deutlich besser Rechnung trägt als mit den bestehenden Regelungen des U-ST-Tarifs. Dies wurde bislang von der GEMA stets mit Verweis auf die bestehende Rechtslage und die einschlägige Rechtsprechung abgelehnt und ist daher auch seitens der GEMA ein deutliches Entgegenkommen.

Weitere Informationen:

 

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