Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Gefördert werden Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalten und die soziale Integration sowie zu Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten.
Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Haushaltsausschuss des Bundestages.
