Städte und Gemeinden

Keine Panik, sondern besonnenes Handeln

Quelle Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), httpwww.infektionsschutz.de
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de

Die Kommunen beobachten die aktuelle Entwicklung des Coronavirus in Deutschland und Europa aufmerksam. Ziel muss es sein, die Ausbreitung des Virus so weit möglich einzudämmen. Dazu ist es von großer Bedeutung, dass Infektionsketten durch Früherkennung unterbrochen werden. Hierzu wurden und werden die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte durch das auf Bundesebene zuständige Robert-Koch-Institut informiert.

Die Gesundheitsbehörden werden, je nach Einschätzung der aktuellen Lage, die gebotenen und verhältnismäßigen Maßnahmen treffen, damit das Virus sich nicht weiter ausbreiten kann. Die Aktivierung der Pandemiepläne auf Länderebene ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Aktuell ist nicht zu erwarten, dass es zu Abriegelungen von ganzen Städten und Gemeinden kommt. In Einzelfällen kann es dadurch jedoch zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens kommen, etwa wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben, öffentliche Veranstaltungen abgesagt oder der öffentliche Nahverkehr beschränkt oder eingestellt werden müssen.

Dem am Donnerstag eingesetzten Krisenstab der Bundesregierung gehören fast alle Ministerien an. Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Gesundheit. Ziel ist es weiterhin, die beginnende Epidemie so weit wie möglich einzudämmen. Als erste Maßnahmen hat der Krisenstab der Bundesregierung verstärkte Kontrollen des Einreiseverkehrs angekündigt. Reisende aus besonders betroffenen Ländern sollen „Aussteigerkarten“ ausfüllen, die die Möglichkeit zur Nachverfolgung der Infektionsketten ermöglichen. Darüber hinaus werde sich der Krisenstab auch damit beschäftigen ob die weltgrößte Tourismusmesse ITB in Berlin abgesagt werden soll und welche Kontrollmöglichkeiten es für den Güterverkehr braucht. Weiterhin stellten die Minister klar, dass es nach jetzigem Stand keine pauschale Absage von Großveranstaltungen geben soll, sondern vielmehr im Einzelfall abgewogen werden müsse, wie hoch das Risiko sei. Bei Asylsuchenden, die nach Deutschland einreisen, wird zukünftig zusätzlich zur Gesundheitsuntersuchung auch ein Corona-Screening verpflichtend durchgeführt.

Nach Informationen des RKI kann das Coronavirus Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber auslösen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen.

Das RKI rät sich zu schützen, indem die Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene eingehalten und der Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) gehalten wird. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline eingerichtet, wo sich Bürger über das Coronavirus informieren können. Die Telefonnummer lautet 030 34 64 65 100. Darüber hinaus haben auch die Bundesländer und betroffene Landkreise Telefonhotlines eingerichtet.

Das Bayrische Staatsministerium der Gesundheit hat darüber hinaus Hinweise für Reisende nach Italien veröffentlicht. Die hier auf der Website des https://www.stmgp.bayern.de gefunden werden können.

Weitere Informationen zum Virus können auf der Seite des RKI www.rki.de; des www.bundesgesundheitsministerium.de und auf www.infektionsschutz.de eingesehen werden.

Gezielte Hilfestellung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zum Umgang mit Einreisenden aus Risikogebieten im Kontext des COVID-19-Ausbruchs bietet das abgestimmte Papier der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und des RKI (Stand: 25.2.2020) nebst Musteranschreiben:

Weitere Informationen:

 

Foto: © momius - stock.adobe.com

YORv

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