Statement

DStGB begrüßt Ende der Priorisierung im Juni

Dass bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin noch keine abschließende Verständigung über die Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für vollständig geimpfte Bürgerinnen und Bürger getroffen wurde ist bedauerlich. Es handelt sich dabei nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Es geht insoweit um den von der Verfassung gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es kommt dabei auch nicht darauf an, wie viele Menschen tatsächlich bereits zwei Impfungen erhalten haben.

Auch wenn die Situation in der Zeit, in der noch nicht alle Menschen vollständig geimpft sind, schwierig sein wird, muss es dennoch darum gehen, Grundrechte nicht über das für den Infektionsschutz notwendige Maß hinaus einzuschränken. Insofern erwarten wir eine rasche Verständigung in Bundestag und Bundesrat und eine klare rechtliche Regelung, wann welche Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus ist ein klarer Zeitplan auch für mögliche Öffnungsschritte in Gastronomie und Handel wichtig.

Klar ist aber, dass sich auch geimpfte Personen zunächst noch an die die Abstandsregeln und die Maskenpflicht halten müssen. Dies ist ein Grundrechtseingriff von geringerer Intensität, der vertretbar ist, solange dies für den Infektionsschutz notwendig erscheint.

Wir erwarten, dass nun sehr rasch ein sicherer digitaler Impfausweis eingeführt wird, mit dem sich bereits vollständig geimpfte Personen ausweisen können und dann von Einschränkungen, wie etwa der Testpflicht vor Einkauf, Restaurantbesuch und ähnlichem ausgenommen sind. Hier ist keine Zeit mehr zu verlieren, um die technischen Voraussetzungen für die Erleichterungen zu schaffen. Denkbar wäre etwa, dass jede Person bei der zweiten Impfung bereits einen QR-Code erhält, mit dem dann der digitale Impfausweis beantragt werden kann.

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7RPmb

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