Statement

Impfausweis für mehr Normalität einsetzen

Klar ist, dass umfassende grundrechtseinschränkende Maßnahmen nur zu rechtfertigen sind, wenn sie verhältnismäßig sind. Dies betrifft sowohl individuelle Einschränkungen im Rahmen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit, wie Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen als auch generelle Verbote zur Durchführung von Veranstaltungen oder Einschränkungen bei Gastronomie und Handel.

Immer mehr Menschen haben bereits eine Zweitimpfung gegen den Erreger SARS-CoV-2 erhalten. Auswertungen des Robert-Koch-Instituts haben ergeben, dass von Personen mit einem vollen Impfschutz eine deutlich reduzierte Ansteckungsgefahr ausgeht. Wenn schon heute der Antigenschnelltest im Rahmen der Öffnungsperspektiven der Länder ein mehr an gesellschaftlichem Leben zulässt, muss dies eine vollständige Impfung erst recht tun. Andere Länder sind hier deutlich vorangegangen. In Israel ist es mit dem grünen Pass möglich in Fitnessstudios, Schwimmanlagen und Restaurants zu gehen und Sport- und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Auch Tourismus ist mit dem grünen Pass wieder möglich.
Das Argument der Gleichbehandlung, also dass einige noch gar keine Chance auf eine Impfung erhalten hätten, greift nicht. Ausschlaggebend für Grundrechtseinschränkungen sind ausschließliche infektionsschutzrechtliche Zusammenhänge, also ob und in welchem Umfang von der Person eine Gefahr ausgeht. Unerheblich ist, ob jemand an seinem Ansteckungsrisiko in irgendeiner Weise Schuld hat, ob er dafür Verantwortung trägt oder ob er es hätte vermeiden können.

In Deutschland braucht es jetzt schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen. Die technische Umsetzung kann dabei mit einem digitalen Impfpass über QR-Code, wie er bereits im Landkreis Altötting Realität ist, schnellstmöglich vorgenommen werden. Diese Zwischenlösung muss jedenfalls solange bestehen, bis der von der Bundesregierung angekündigte Impfausweis verfügbar ist. Es ist nicht hinzunehmen, dass die umfassenden Einschränkungen für vollständig geimpfte Personen bis zur technischen Verfügbarkeit eines Impfausweises fortgelten sollen. Hier sollte keine doppelte Bürokratie geschaffen werden, die am Ende vor allem die Kommunen belastet. Der QR-Code, den jeder bei der Zweitimpfung direkt bekommt, sollte auch zum Abruf des späteren Impfausweises berechtigen.

Der Abbau von Einschränkungen für geimpfte Personen kann auch dazu beitragen, dass die Impfbereitschaft generell erhöht wird. Wenn Kino-, Theater, Stadion- oder Veranstaltungsbesuche für Geimpfte wieder möglich sind, werden sicher mehr Menschen zur Impfung motiviert. Bis zur Überwindung der Pandemie sollten jedoch die AHAL-Regeln für alle Personen weitergelten. Hier handelt es sich um weniger schwere Eingriffe, die jedenfalls im öffentlichen Raum von allen zu befolgen sind. Dabei ist es auch wichtig, dass die toxische Diskussion über die Privilegien für Geimpfte beendet wird. Grundrechte stehen nicht zur willkürlichen Disposition des Gesetzgebers, sondern dürfen nur aus gutem Grund eingeschränkt werden.

mKaaR

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