Cororna

Kurzarbeit und Entgeltfortzahlungen

Kommunale Arbeitgeber sind ebenfalls massiv von der aktuellen Krise betroffen. Derzeitig können Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Kurzarbeit ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es eine tarif- oder einzelvertragliche Regelung hierzu gibt. Der TVöD trifft keine solche Regelung. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den die VKA verändern will. Betroffen hiervon sind beispielsweise Sparkassen, Theater und Energieversorger.

Die VKA weist allerdings drauf hin, dass nicht allein die Arbeitgeber für Lösungen zuständig sind und der Rahmen für zusätzliche finanzielle Belastungen begrenzt ist. Hier ist der Bund gefordert. Aber auch Arbeitnehmer müssen ihren solidarischen Beitrag in der Krise leisten, etwa indem sie zunächst Arbeitszeitguthaben oder auch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren abbauen und, soweit möglich, mobil arbeiten. 

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