Die geplanten Reformen der Modernisierungsagenda sind in fünf Handlungsfelder strukturiert:
Bürokratieabbau
Neben der Stärkung der Bürokratiebremse ist u. a. die Nutzung digitaler Tools wie ein digitales Bürokratiemeldeportals für Bürgerinnen und Bürger zur Meldung von überflüssiger Bürokratie geplant. Das Ziel lautet hier 25 Prozent weniger Bürokratiekosten, also rund 16 Milliarden Euro. Der Personalbestand des Bundes soll um acht Prozent gesenkt werden. Schwellenwerte sollen erhöht, Ermessensspielräume ausgeweitet sowie insbesondere mehr Pauschalierungen, Stichtagsregelungen und Genehmigungsfiktionen vorgesehen werden. Auch die Abschaffung überflüssiger Verfahren sowie Praxischecks als Standardinstrument sollen vorgesehen werden und stärker vereinfacht, gebündelt, standardisiert und automatisiert werden.
Bessere Rechtsetzung
Im Bereich Bessere Rechtsetzung setzt die Agenda auf die digitaltaugliche Umsetzung neuer Regelungen. Dabei sollen u.a. digitale Werkzeuge, etwa durch KI, die Gesetzgebungstätigkeit unterstützen und „Law as Code“ in der Gesetzgebung erprobt und nutzbar gemacht werden. Zudem soll die Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik stärker untersucht werden. Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen sollen stärker berücksichtigt werden, um verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess zu schaffen und Lösungen zu erproben.
Bürger- und unternehmenszentrierter Service
Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen unter anderem durch verbindliche Kriterien für eine gute Servicequalität von öffentlichen Dienstleistungen des Bundes sowie ein KI-gestütztes Verfahren zur Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität attraktiver werden.
Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement
Die Bundesregierung strebt eine Modernisierung sowie Flexibilisierung des Dienstrechts an, um zukunftsfähiger, moderner und serviceorientierter zu werden. Damit soll insbesondere dem Personal- und Fachkräftemangel und der zunehmenden Komplexität sowie Veränderung der Aufgaben begegnet werden.
Effiziente Bundesverwaltung
Die Bundesregierung wird eine behördenübergreifende Verwaltungskonsolidierung anstoßen, um Prioritäten besser zu setzen und die Arbeit der Bundesverwaltung effizienter zu organisieren.
Konkrete Umsetzungsprojekte
Die Modernisierungsagenda umfasst insgesamt 23 zentrale „Hebelprojekte, die einen besonders herausgehobenen Beitrag zu den Zielen der Modernisierungsagenda und des Koalitionsvertrages leisten und die noch in dieser Legislatur realisiert werden sollen. Darunter fallen insbesondere ein zentrales Online-Angebot für die Kfz-Zulassung, für die das Kraftfahrtbundesamt zuständig sein soll, die 24-Stunden-Unternehmensgründung, der sog. „Bau-Turbo“, der den Planungszeitraum für den Wohnungsbau massiv verkürzen soll, ein Direktauszahlungsmechanismus der Bundesfinanzverwaltung an anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Work-and-stay-Agentur, die Fachkräfteeinwanderung und Begleitung in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Die Umsetzung der ersten Projekte soll unmittelbar starten.
Es ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft und die Bürger, dass der Bund die Staatsmodernisierung nun prioritär angehen wird. Die Modernisierungsagenda stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie und mehr Leistungsfähigkeit von Staat und Verwaltung dar. Jetzt kommt es auf die konsequente Umsetzung an.
Aus Sicht des DStGB darf die Bundesregierung allerdings nicht bei den Vorhaben der Agenda des Bundes stehen bleiben. Die für die Städte und Gemeinden, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, überbordende Bürokratie, wird bei weitem nicht mit einer Neuordnung einiger Aufgaben, wie etwa einer zentralen KfZ-Zulassung, erledigt sein. Die kommunale Ebene erbringt mit Abstand die meisten Verwaltungsleistungen und braucht dringend nachhaltige Entlastungen.
Die Bundesregierung sollte die zentralen Vorhaben zur Verringerung von Bürokratie und zur Digitalisierung nicht nur mit Blick auf die Bundesverwaltung, sondern insbesondere mit Blick auf die Kommunen, schnell angehen. Dazu zählt die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „digital only“ für die Verwaltungsprozesse. Das heißt nicht, dass auf Ansprechpartner und direkte Unterstützung künftig verzichtet wird. Allerdings ersparen wir uns das teure doppelte Vorhalten sowohl der digitalen als auch der analogen Strukturen, erhöhen die Effizienz und machen dringend benötigte Ressourcen frei.
Die Zielmarken der Bundesregierung werden nur durch konsequente Digitalisierung auf allen Ebenen realisiert werden können. Ein erster Schritt wäre, die Schriftformerfordernisse in den Verwaltungen auf ein Minimum zu reduzieren, wie dies im Koalitionsvertrag angekündigt wird. Wenn die analoge Hürde einer Unterschrift zur Ausnahme statt zur Regel wird, gelingt es, viele Prozesse ganz im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung nachhaltig zu beschleunigen.