Energie

Kommunen fordern Verlässlichkeit & Schutz bei Gesetzesnovellen

Hinsichtlich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fordern die Verbände, das neue Energy Sharing (§ 42c EnWG) fair, effizient und unbürokratisch zu gestalten. Dezentrale, kommunal getragene Versorgungsansätze dürfen nicht ausgeschlossen werden, und klare Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur bleiben zwingend. Die Finanzierung der Stromnetzinfrastrukturen über den Arbeitspreis und die Konzessionsabgabenverordnung ist nicht mehr zeitgemäß. Hier wird deshalb eine grundlegende Reform für eine zukunftsfähige und gerechte Finanzierung gefordert. Eine schon lange geforderte Änderung des § 6 EEG ist unerlässlich, um die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien auf „erzeugte Strommengen“ zu vereinheitlichen. Dies sichert lokale Akzeptanz und erfasst sowohl Eigenverbrauch sowie Speicher.

Parallel äußern die Verbände in ihrer Stellungnahme Sorgen beim geplanten Ausbau der Geothermie. Der Schutz des Grundwassers muss prioritär behandelt werden. Die geplante Erlaubnisfreiheit von Wasser-Wasser-Wärmepumpen wird deshalb kritisch gesehen; eine behördliche Genehmigung soll zwingend bleiben. Die Festlegung eines „überragenden öffentlichen Interesses“, um den Ausbau zu beschleunigen, darf kein Rangverhältnis zulasten des Grundwasserschutzes schaffen und in Wasserschutzzonen müssen Geothermieanlagen untersagt bleiben. Verkürzte Fristen und Genehmigungsfiktionen bergen Rechtsunsicherheit und Gefahren. Die Hauptursache für Verzögerungen beim Geothermieausbau sind aktuell jedoch die hohen Kosten, nicht die Genehmigungsverfahren.

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