Energiekrise

Fit-for-55: EU-Einigung zur Verschärfung des europaweiten Emissionshandels

Zentrale Verhandlungsergebnisse

Zentraler Aspekt der Verhandlungen ist die Anpassung des europäischen Emissionshandels. Dieser soll auf viele Bereiche ausgeweitet werden; so auf Gebäude und Verkehr. Dafür ist ab 2027 ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren geplant – ähnlich dem deutschen Brennstoffemissionshandel. Außerdem wird der Seeverkehr ab 2024 in den Emissionshandel einbezogen. Darüber sollen zukünftig rund drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden sein.

Doch auch die Markmechanismen des Emissionshandels sollen angepasst werden. So sinkt die Zertifikate-Menge kontinuierlich und orientiert sich an den europäischen Klimazielen. Starke Preisentwicklungen werden hierbei über 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wird überarbeitet und insbesondere effiziente Unternehmen sollen hiervon profitieren. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich soll stufenweise auslaufen. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

Auch ist ab 2023 der testweise CO2-Grenzausgleich für drei Jahren geplant. Dieser „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) bepreist Importe aus Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaschutzanforderungen. Damit soll die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten bis 2034 in den von ihm erfassten Sektoren schrittweise abgelöst werden. Zu Beginn wird dies den Stromsektor sowie Industriesektoren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff umfassen.

Einrichtung eines Klimasozialfonds

Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung für einkommensärmere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Der Fonds soll vor allem Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Hauptsächlich einkommensschwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern sind hierbei als Adressaten avisiert. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den durchgeführten Maßnahmen beitragen, so dass insgesamt rund 86 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stehen.

Die Verhandlungen zur Stärkung der Vorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie einige transportbezogene Gesetze im FitFor-55-Paket werden im kommenden Jahr abgeschlossen.

Der jetzt gefundene Kompromiss bringt die Position von Mitgliedstaaten, Europäischem Parlament und Kommission zusammen. Die drei Institutionen haben im sogenannten Trilog-Format verhandelt. Nur wenn alle drei Seiten zustimmen, kann das Gesetzesvorhaben in Kraft treten. Die Einigung muss nun noch formell in Rat und EP bestätigt werden. Hieran bestehen keine Zweifel.

Anmerkung des DStGB

Um die Klimakrise abzumildern und die Klimaziele einzuhalten, ist eine schnelle Reduktion von Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren erforderlich. Daher sind die von der EU formulierten Ziele und Handlungsansätze, insbesondere zur Einbeziehung der Bereiche Gebäude und Verkehr, grundsätzlich zu begrüßen. Der Emissionshandel gilt als das wichtigste politische Instrument zur Bremsung der globalen Erderwärmung.

Neues Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 schneller zu reduzieren als bisher vorgesehen, und zwar um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Bisher war eine Reduktion von lediglich 43 Prozent angestrebt worden. Dazu soll unter anderem die Zahl der Verschmutzungszertifikate schrittweise verringert werden. Kostenlose Verschmutzungsrechte, die bisher der europäischen Industrie zustanden, sollen bis 2034 komplett gestrichen werden.

Einzelne Maßnahmen und deren Umsetzung müssen aus kommunaler Sicht weiter aufmerksam verfolgt werden. So ist u.a. die Einbeziehung großer Müllverbrennungsanlagen ab 2027 in das EU-weite Emissionshandelssystem geplant.

Deutschland verfolgt im Übrigen bereits seit 2021 über den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) eigene ambitionierte Zielsetzungen für die Bereiche Gebäude, Wärmeerzeugung und Verkehr. Für deutsche Verbraucher dürfte sich daher wenig ändern. Offen ist indes, wie konkret das deutsche System, das teils ehrgeiziger als das EU-weite ist, darin integriert werden soll.

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