Erneuerbare Energien

Novellierung der EU-Erneuerbaren Richtlinie

Ende März haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Wesentliche Kernpunkte sind hierbei:

  • Mit ihr wird das europäische Ziel für Erneuerbare Energien nun von 32 Prozent auf 42,5 Prozent im Jahr 2030 deutlich angehoben.
  • Für die einzelnen Sektoren gibt die Richtlinie verbindliche Ziele für den Einsatz Erneuerbarer Energien vor. Auf diesem Bereich wird sichergestellt, dass Wärme- und Kältebereich (einschließlich Fernwärme) sowie in den Bereichen Gebäude, Industrie und Verkehr ebenfalls der Umstieg auf Erneuerbare Energien beginnt.
  • Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt (zum Beispiel gemeinsame Offshore-Windparks) angehen.
  • Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. So gelten Teile der Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus, die in der EU-Notfallverordnung beschlossen wurden, nun permanent für die Zukunft. Dazu gehört etwa die Feststellung, dass der Ausbau der Erneuerbaren und der Netze im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. In bestimmten Gebieten kann damit die zeitaufwendige zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung entfallen, wenn es auf der Planungsebene bereits eine Umweltprüfung gab (go-to-Areas). Das gilt aber nur, wenn an-gemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibt.

Die informelle Trilogeinigung muss jetzt vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat formal angenommen werden.

Anmerkung DStGB

Die nunmehr getroffene Entscheidung der maßgeblichen europäischen Organe ist als ein wichtiger Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bewerten. Es wird nicht nur das Ambitionsniveau des Ausbaus deutlich gestärkt, sondern auch die entsprechenden Genehmigungverfahren signifikant beschleunigt. Auch eine Integration Erneuerbarer Energien in die weiteren Sektoren wird damit angestoßen. In den kommenden Jahren wird die Entcarbonisierung der Sektoren nur unter Nutzung Erneuerbarer Energien erfolgen können (sog. Sektorkopplung).

Bei der Umsetzung entsprechender Vorhaben auf nationaler Ebene müssen die europäischen Vorgaben dennoch ausreichenden Spielraum für die Umsetzung bzw. Genehmigung vor Ort lassen. So benötigen Städte und Gemeinden ausreichende Umsetzungsspielräume, um individuelle Lösungen zu finden. Deutlich wichtiger für eine schnelle Umsetzung sind zudem ausreichende Personal- und Sachmittel, um eine Überforderung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden zu vermeiden. Hierauf ist bei der Finalisierung der Richtlinie zu achten.

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