„Städte und Gemeinden bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Dienstleistungen an. Sie betreiben oder finanzieren Kindertageseinrichtungen, stellen die Trinkwasserversorgung bereit, organisieren dieAbfallentsorgung, stellen den Rettungsdienst und die Krankenhausversorgung sicherund sorgen für eine Vielzahl weiterer öffentlicher Einrichtungen. Finanzielle Zuwendungen in Form von Barzuwendungen oder Bürgschaften von Kommunen an ihre Gesellschaften oder Unternehmen der Privatwirtschaft oder soziale, kulturelle oder andere Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, sind dabei ein klassisches und notwendiges Geschäft von Kommunen. Die Erbringung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen ist jedoch längst keine rein nationale Angelegenheit mehr. Vielmehr bewegen sich Kommunen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Durchführung der Aufgaben in diesen Bereichen verantwortlich sind, in einem europäischen Binnenmarkt, der zunehmend auch für Leistungen der Daseinsvorsorge geöffnet ist. Kommunen stehen daher vor der Herausforderung, die Erbringung solcher Leistungen in Einklang mit den europarechtlichen Wettbewerbs- und Beihilfenvorgaben zu bringen. Aufgrund der Komplexität und des Interpretationspotenzials dieses europarechtlich determinierten Rechtsgebiets, ist und bleibt es eine sehr anspruchsvolle und arbeitsintensive Aufgabe in der Kommune.
30 September 2015