Elektronische Behördendienste: Kommission will der EU ehrgeizige Ziele für das Jahr 2010 setzen

Im letzten Jahr unterzeichneten alle Mitgliedstaaten in Manchester ein Programm zur Erreichung dieser Ziele. Der heutige Aktionsplan schlägt nun dafür konkrete Schritte vor. Verschiedene
E-Government-Initiativen haben in einigen Mitgliedstaaten bereits zu erheblichen Einsparungen an Zeit und Geld geführt. Durch die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge konnten in Italien im Jahr 2003 3,2 Mrd. Euro eingespart werden (etwa bei PCs durchschnittlich 34 %); Portugal hat Einsparungen in Höhe von 30 % gemeldet. Bei uneingeschränkter EU-weiter Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge ließen sich nach Aufassung der EU bis zu 80 Mrd. Euro pro Jahr einsparen.

Inhalt des Aktionsplans

Der neue von der Europäischen Kommission angenommene Aktionsplan für elektronische Behördendienste umfasst fünf Bereiche, die bis 2010 vordringlich angegangen werden müssen, und unterstreicht das Engagement der Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten allen Europäern spürbare Vorteile zu bringen. Diese Vorteile sollen folgende sein:

- Kein Bürger bleibt zurück: Elektronische Behördendienste bedeuten nur dann einen Fortschritt, wenn jeder sie nutzen kann. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass bis 2010 alle Bürger, unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Einkommen oder Behinderung Zugang zu einem breiten Spektrum von Technologien wie Digitalfernsehen, PCs und Mobiltelefonen haben.

- Erhöhung der Effizienz: Die öffentlichen Dienste gehen jeden an - alle 470 Millionen Bürger in der EU, 20 Millionen Unternehmen und zehntausende von Verwaltungen. Die Kosten des über Steuern finanzierten Staats- und Verwaltungsapparats belaufen sich auf 45 % des BIP. Alle Mitgliedstaaten haben sich zum Einsatz der IKT verpflichtet, um bis 2010 Effizienzgewinne zu erzielen und einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand zu erreichen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Aktionsplans ein System zur vergleichenden Bewertung der Auswirkungen elektronischer Behördendienste einführen, damit dieser Prozess an Fahrt gewinnt.

- Verwirklichung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge: Öffentliche Aufträge entsprechen mit einem Gesamtwert von rund 1,5 Billionen Euro pro Jahr in der EU etwa 15 % des BIP. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis 2010 dafür zu sorgen, dass die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Fällen möglich ist und in mindestens der Hälfte aller Fälle angewandt wird. Dies sollte zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 40 Mio. € führen. Im Aktionsplan werden eine Marschroute zur Erreichung dieser Ziele sowie die praktischen Schritte festgelegt, die für solche umfangreiche öffentliche grenzüberschreitende Pilotaufträge und die rein elektronische Bearbeitung von Unternehmensunterlagen (die "elektronische Unternehmensakte") erforderlich sind.

- Sicherer Zugang zu Diensten in der ganzen EU: Auch wenn die Bürger reisen oder umziehen, wünschen sie einen einfachen Zugang zu den Diensten. Die Staaten der EU haben sich darauf geeinigt, dies durch die Einrichtung sicherer Systeme für die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten für die Internetauftritte und Dienste der öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern. Laut dem Aktionsplan soll dies bis 2010 verwirklicht sein. Die Kommission will dazu beitragen, indem sie umfangreiche grenzüberschreitende Demonstrationsprojekte unterstützt, im Jahr 2007 gemeinsame Spezifikationen für die Verwaltung elektronischer Identitäten aufstellt und im Jahr 2009 die Vorschriften für elektronische Signaturen überprüft.

- Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse: In 65 % aller Beiträge zur öffentlichen Konsultation der Kommission über elektronische Behördendienste wurde die Meinung vertreten, die E-Demokratie könne helfen, Europas demokratisches Defizit abzubauen. Im Aktionsplan wird vorgeschlagen, den versuchsweisen Einsatz der IKT für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungsprozessen zu unterstützen.

Kommunale Einschätzung:

Der Aktionsplan der Kommission läuft mit den Überlegungen des DStGB generell konform. Seine Ziele sind jedoch in Deutschland vor allem im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe z.T. gängige Praxis. Was die Bereiche „Sicherer Zugang zu Diensten in der ganzen EU“ und vor allem „Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse“ betrifft, so übernimmt die Kommission hier allerdings eine Pilotfunktion, die das deutsche kommunale Interesse wecken müsste. So sind Beispiele aus dem Bereich eVoting (Teil des Bereiches „Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse“) in Deutschland eher noch die Ausnahme.

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