Europa der Bürger braucht kommunale Selbstverwaltung!

 Mehr Rechtssicherheit für kommunale Daseinsvorsorge schaffen!
Zum Beginn der französischen Ratspräsidentschaft fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund die EU auf, die Rahmenbedingungen für die kommunale Daseinsvorsorge zu verbessern.

Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Bundes, Dr. Gerd Landsberg, stellte dazu heute in Brüssel vier Forderungen auf:

• Die Kommunen brauchen eine verbindliche europäische Regelung, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht fällt! Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist keine Frage des EU-Binnenmarktes. Die interkommunale Zusammenarbeit ist in vielen Mitgliedstaaten der EU ein bewährtes Mittel effizienter Aufgabenerfüllung.

• Im Bereich der Dienstleistungskonzessionen braucht es dagegen keinen europäischen Rechtsakt! Hier hat der Europäische Gerichtshof bereits die wesentlichen Grundsätze vorgegeben.

• Die „In-house“-Vergabe muss flexibler gestaltet werden, um Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen und ihre Unternehmen zu erhalten! Dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die sich an der existierenden Regelung für die öffentlichen Verkehrsmittel orientiert: Das bedeutet, dass eine „In-house“-Situation auch bei einer effektiven Kontrolle des Dienstleistungserbringers durch die Kommune gegeben ist, auch wenn er nicht zu 100 % der Kommune gehört!

• Schließlich fordern die Kommunen, die Vorschläge der Kommissi-on zu den institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (IÖPP) nun durch einen Rechtsakt von Parlament und Rat abzusichern!

Landsberg wies darauf hin, dass diese Forderungen in einer deutsch-französischen Erklärung zum Ausdruck kommen, die kommunale Verbände beider Länder im Vorfeld der französischen Ratspräsidentschaft erarbeitet haben. „Die deutsch-französische Erklärung ist eine deutliche Stellungnahme für eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit der Kommunen und ihrer Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Diese kommunale Initiative, die an Landesgrenzen nicht halt macht, zeigt die ernorme Wichtigkeit dieses Themas in Europa“, sagte er. Die Erklärung sei ein hervorragender Beweis für eine lebendige deutsch-französische Partnerschaft auf kommunaler Ebene. Deutsche und französische Kommunen hätten dasselbe Anliegen, hob Landsberg hervor.

„Wir setzen große Hoffnung in die am 1. Juli 2008 begonnene französische Ratspräsidentschaft. Gemeinsam mit unseren französischen Partnern erwarten wir konkrete Schritte, die die kommunale Selbstverwaltung in Europa stärken und mehr Rechtssicherheit im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge schaffen.“, so Landsberg abschließend.

Die deutsch-französische Erklärung steht unten auf dieser Seite zum Download in deutscher, französischer und englischer Sprache bereit. 

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