Die Finanzlage der Kommunen spitzt sich immer weiter zu. Allein im Jahr 2025 betrug das kommunale Finanzierungsdefizit 30 Milliarden Euro. Wir benötigen daher dringend die Unterstützung durch Bund und Länder. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die Ende letzten Jahres für dieses Frühjahr angekündigte Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler zeitnah stattfindet.
Zur Finanzierung der ungebremst steigenden Kosten für soziale Leistungen haben wir den Vorschlag unterbreitet, die Belastungen zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen. Dies würde zu einer signifikanten Entlastung der kommunalen Haushalte führen. Zudem wäre durch diese gemeinsame Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung sichergestellt, dass alle föderalen Ebenen die Auswirkungen von Leistungsausweitungen oder Leistungskonsolidierungen auch unmittelbar in den eigenen Haushalten spüren. Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege oder Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher sollten die Kosten auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Es gibt keinen Grund, warum diese Aufgaben nahezu ausschließlich aus den kommunalen Haushalten finanziert werden.
