Finanzen

Handreichung zur E-Rechnung

Die Handreichung soll den Städten und Gemeinden eine Orientierungshilfe hinsichtlich der neuen Anforderungen bei der E-Rechnung im Zuge der Änderungen beim Umsatzsteuerrecht mit dem Wachstumschancengesetz bieten. Denn seit dem 1. Januar 2025 sind Rechnungen für Transaktionen zwischen Unternehmen grundsätzlich in Form einer E-Rechnung zu stellen. Die flächendeckende E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG in Deutschland und somit auch für die Kommunen. Gebührenbescheide sind von der E-Rechnungspflicht grundsätzlich ebenfalls betroffen, sofern sie umsatzsteuerrelevante Sachverhalte enthalten.

Inhaltlich gliedert sich die Handreichung wie folgt:

  • Gesetzliche Hintergründe und allgemeine Informationen
  • E-Rechnung: zulässige Formate
  • Vorteile der E-Rechnung
  • Prozesse in der Rechnungsverarbeitung
  • Vorgehen bei der Umstellung und Prämissen für den Software-Einsatz

Weitere Informationen:

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