Es ist gut und richtig, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler auf eine zügige Entlastung der Unternehmen geeinigt haben. Wenn ein Wirtschaftsaufschwung einsetzt, wird das nicht nur den Menschen in unserem Land, sondern auch den öffentlichen Kassen nutzen. Es ist allerdings auch sehr klar, dass ein Vertrag zulasten der Kommunen gleichzeitig ein Vertrag zulasten der Bürger und der Wirtschaft ist.
Der Konnexitätsgrundsatz, also das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, muss auch bei dem sogenannten Investitionsbooster strikte Anwendung finden. Wenn der Bund ein Entlastungspaket auf den Weg bringt, das tiefe Krater in die Kassen der Kommunen reißt, müssen diese Mindereinnahmen komplett kompensiert werden. Hier nehmen wir die neue Bundesregierung beim Wort, die dieses Prinzip ausdrücklich im Koalitionsvertrag verankert hat.
Mit Blick auf die höchst prekäre Finanzlage der Kommunen sind zusätzliche Mindereinnahmen nicht hinnehmbar. Im Jahr 2024 betrug das Finanzierungsdefizit der Kommunen knappe 25 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr ist mit einem ähnlich verheerenden Ergebnis zu rechnen. Vor diesem Hintergrund würden zusätzliche Steuerausfälle in Höhe von knapp 30 Milliarden Euro, die durch das Entlastungsgesetz bis zum Jahr 2029 für Länder und Kommunen entstehen werden, viele Städte und Gemeinden finanziell von der Klippe stoßen.
Es muss jetzt darum gehen, eine schnell wirksame Entlastung der Kommunen auf den Weg zu bringen. Dazu schlagen wir eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage vor. Mittel- und langfristig muss zudem die Einnahmebasis der Städte und Gemeinden nachhaltig gestärkt werden. Notwendig ist ein deutlich höherer Anteil an den Gemeinschaftssteuern, der dann direkt den Kommunen zur Verfügung stehen muss.
Klar ist, dass die notwendige Erstattung von Einnahmeausfällen auf der einen und die Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe sind. Zusätzliche Investitionsmittel werden dringend gebraucht, um Schulen, Straßen oder Sportstätten zu sanieren. Diese Mittel können und dürfen nicht zur Kompensation von Steuerausfällen verwendet werden.
Auch wenn eine schnelle Entlastung der Wirtschaft richtig ist, bedauern wir, dass es bis weit in den Herbst hinein dauern wird, bis die zusätzlichen Investitionsmittel aus dem Sondervermögen auf den Weg gebracht werden. Dieses Geld wird vor Ort dringend benötigt, um in die Infrastruktur für Menschen und Wirtschaft investieren zu können. Wir erwarten eine klare Zusage von Bund und Ländern, das mindestens 75 Prozent der Mittel direkt in den Kommunen ankommen.“