Sondervermögen

Großteil soll Kommunen zugutekommen

Der DStGB hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) Stellung genommen. Wir begrüßen, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes entsprechend Art. 143 h GG an die Länder und Kommunen für deren Investitionen fließen sollen und fordern, dass davon mindestens 75 Prozent den Kommunen zugutekommen.

Den Referentenentwurf dieses Gesetzes und die Stellungnahme des DStGB stehen unten als PDF-Dokumente zur Verfügung. 

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