Die Städte und Gemeinden erwarten, dass von den 100 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen an die Bundesländer der weitaus überwiegende Teil den Kommunen zugutekommt. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundes sieht vor, dass „mindestens 60 Prozent“ in kommunale Infrastruktur investiert werden sollen. Damit bleibt der Gesetzesentwurf deutlich hinter den kommunalen Realitäten zurück. Bei einem Investitionsrückstand, der mittlerweile weit über 200 Milliarden Euro liegen dürfte, um überhaupt nur den Status quo zu halten, können sich die Kommunen nicht mit etwas mehr als der Hälfte zufriedengeben.
Nach der Gesetzesbegründung selbst haben die Kommunen in den letzten Jahren über 75 Prozent der Investitionen auf der Länderebene getätigt. Vor dem Hintergrund ist es geboten und erforderlich, dass im Gesetz eine Weiterleitung der Gelder von mindestens 75 Prozent an die Kommunen verankert wird. Der Bund hat jetzt die Möglichkeit, den Kommunen mindestens 3/4 des Sondervermögens für die kommunale Ebene zu sichern. Wir appellieren an die neue Bundesregierung, diese richtigen Signale zu setzen.
Die Städte und Gemeinden haben die weitaus größten Anteile an der öffentlichen Infrastruktur – Schulen, Kindergärten, Straßen, Sportanlagen, Museen, Schwimmbäder, Stadthallen oder Dorfgemeinschaftshäuser. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, gutes Wirtschaften, der gesellschaftliche Friede und die Akzeptanz hängen ganz maßgeblich davon ab, dass wir in den Städten und Gemeinden starke und gute Dienstleistungen und Infrastrukturen anbieten.
Die sehr prekäre Finanzsituation der Städte und Gemeinden muss bei der Umsetzung des Sondervermögens des Bundes umfassend berücksichtigt werden. Verhandelt wird über 100 Milliarden Euro. Es geht aber faktisch um viel mehr, nämlich um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und um Vertrauen in den Staat.