Grundsteuer

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis 31.01.2023 verlängert

Der Vorsitzende der FMK, der Niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte zu der Fristverlängerung: „Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gegenüberstehen und viele mit Sorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten und Maßnahmen abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und uns darauf verständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren.“

Gleichzeitig appelliert Hilbers an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen, so der Minister.

Anmerkung

Der DStGB appelliert dringend, dass diese einmalige Fristverlängerung dazu genutzt wird, nunmehr zügig die Grundsteuererklärungen abzugeben. Die Gemeinden benötigen möglichst rasch die Bewertungsergebnisse der über 36 Millionen Grundstücke in Deutschland von den Finanzverwaltungen der Länder. Nur so kann sichergestellt werden, dass rechtzeitig nötige Hebesatzanpassungen in den Städten und Gemeinden beschlossen und den Eigentümern und Eigentümerinnen die neue Grundsteuerbescheide zugestellt werden können. Die Grundsteuerreform muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt werden, um zu einer gerechten, transparenten und rechtssicheren Grundbesteuerung zu kommen. Dazu sollten alle sobald möglich durch die einmalige Abgabe der Grundsteuererklärung beitragen!

Es gibt bereits viele Informationen und Hilfen für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese sind zum Beispiel im Internet abrufbar unter:  https://www.bundesfinanzministerium.de/

Bitte nutzen Sie diese Hilfen und die Informationen der Finanzämter und geben Sie die Grundsteuererklärung möglichst bald ab!

Es gab anfangs technische Probleme, die Grundsteuererklärung digital abzugeben, diese sind aber lange behoben. Der Aufwand zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist mehr als vertretbar, zum Beispiel auch zu dem bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält es für kritisch, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung verlängert wird. Es gibt einen engen Zeitplan für die Einführung der neuen Grundbesteuerung ab dem 01.01.2025, der eingehalten werden muss. Für die Gemeinden geht es bei der Grundsteuer um ein jährliches Aufkommen von 15 Milliarden Euro, die unverzichtbar sind. Unverzichtbar gerade auch mit Blick auf das qualitative kommunale Dienstleistungsangebot für die Menschen und für die Unternehmen vor Ort. 

Weitere Informationen:

Mehr zum Thema:

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.