Im Zuge der Reform der Grundsteuer waren rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten. Ein pauschaliertes Bewertungsverfahren war daher angezeigt und eine exakte, dem tatsächlichen Marktwert des Grundstücks entsprechende Grundbesteuerung nicht zwingend erforderlich.
Einschätzung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Grundsatzurteil schafft Rechtsicherheit. Mit ihrem Aufkommen in Höhe von rund 16 Mrd. Euro ist die Grundsteuer zentrale Säule der Kommunalfinanzierung. Bei aktuell jährlichen Defiziten auf kommunaler Ebene von über 30 Mrd. Euro wäre auch nur eine temporäre Aussetzung fatal für die ohnehin bereits massiv eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Deutschland gewesen.
