Publikum bei einem kleinen Open-Air Konzert auf einer Wiese

GEMA

Befreiung ehrenamtlicher Vereine und Organisationen von GEMA-Gebühren für Veranstaltungen

Diese Regelung wurde im Rahmen einer neuen Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der GEMA (https://hessen.de/presse/vertrag-mit-der-gema-ist-unterzeichnet) sowie der GEMA mit dem Land Thüringen (https://thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/47-2025) beschlossen, um ehrenamtliches Engagement und kulturelle Aktivitäten zu fördern. Während der Vertrag in Hessen eine Laufzeit bis Ende 2028 hat, läuft der Vertrag in Thüringen Ende 2027 aus.

Die Befreiung gilt für Veranstaltungen ohne kommerzielle Absicht, bei denen die Einnahmen ausschließlich dem Vereinszweck zugutekommen. Wichtig ist, dass die entsprechenden Veranstaltungen trotzdem bei der GEMA gemeldet werden müssen, damit die Länder die Kosten übernehmen können.

Weitere Informationen und Antragsverfahren sind für das Land Hessen unter GEMA für Vereine in Hessen verfügbar und für das Land Thüringen unter: https://www.gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen.

Weitere Pauschalvereinbarungen wurden in der Vergangenheit auch in den Ländern Bayern und Niedersachsen getroffen. Weitere Informationen sind für Niedersachsen unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/entlastung-fur-vereine-und-organisationen-das-land-niedersachsen-ubernimmt-zukunftig-die-gema-gebuhren-236763.html abrufbar. Informationen zu dem Vertrag in Bayern sind unter https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php abrufbar.

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