Das VGG ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten. Es löste das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz- UrhWahrnG) ab und diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (VG-Richtlinie). Das VGG regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen, die die Verwaltung und Verwertung der den Urhebern zustehenden Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft übernehmen.
Vor diesem Hintergrund sind für das BMJV die Einschätzung der von dem Gesetz Betroffenen und der Öffentlichkeit von besonderem Interesse, inwieweit die Vorschriften des VGG ihre beabsichtigten Wirkungen erreichen, und ein Anpassungsbedarf besteht. Das BMJV beabsichtigt, in der Evaluierung im Einklang mit dem in der amtlichen Begründung zum VGG formulierten Evaluierungsauftrag insbesondere die Themen:
- Digitalisierung und Vernetzung,
- unabhängige Verwertungseinrichtungen,
näher zu untersuchen. Es kann aber auch zu allen anderen vom Regelungsbereich des VGG erfassten Themen Stellung genommen werden.
Der DStGB beabsichtigt, eine Stellungnahme zum VGG im Rahmen der Konsultation abzugeben.
Der DStGB ist dankbar, wenn etwaige Anmerkungen oder Hinweise aus den Mitgliedsverbänden zum VGG möglichst bis zum 06. Februar 2026 bei birgit.pointinger@dstgb.de oder miriam.marnich@dstgb.de eingehen.

