Die GEMA hat ein neues Meldeformular für die Meldungen der Mitglieder des Bundesverbandes der Musikveranstalter (BVMV) im Juli 2025 angepasst: Link zum Meldeformular (Anlage). Seit dem 1.10.2025 wird ausschließlich das neue Formular akzeptiert. Das neue Meldeformular ist inhaltlich zwar nahezu identisch mit dem bisherigen Formular, aber für die GEMA für die geplante Einführung eines automatisierten Datenmatchings erforderlich. Der zuvor im Meldeformular enthaltene Datenschutz-Disclaimer hat die GEMA gemäß der mit dem BMVM getroffenen Vereinbarung aus dem Formular für die BVMV-Mitglieder entfernt.
Die Mitgliedsverbände des DStGB sollten das Formular im Falle neuer Mitgliedsstädte oder -gemeinden oder aber beim Austritt von Mitgliedsstädten und -gemeinden verwenden und an die GEMA verbandsmeldung@gema.de sowie den DStGB adressieren. Erst ab der Meldung kann die GEMA den Gesamtvertragsrabatt in den Rechnungen berücksichtigen (bzw. streicht diesen für Nichtmitglieder).
Nach Mitteilung der GEMA befindet sie sich derzeit in der Testphase für einen neuen Service, mit dem Sie Ihre Mitgliedermeldungen künftig über das GEMA-Onlineportal hochladen können. Das neue Meldeformular wird für die automatisierte Verarbeitung im Onlineportal verwendet.
Weitere Informationen:
- Link zum Meldeformular (Excel-Datei)

