Klimaschutzziele nur mit Kommunen erreichbar

Die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Ursachen kann nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nur mit ambitionierten Zielen und verbindlichen Verpflichtungen gelingen. Hierfür war das Klimaschutzabkommen von 195 Staaten im Dezember 2015 in Paris ein wichtiger Schritt.

„Jetzt gilt es aber, die beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen. Die Erreichung des Ziels von Paris, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf unter 2°C zu begrenzen, kann nur zusammen mit den Kommunen gelingen“, erklärte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, bei der 9. DStGB-Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ vor rund 200 Teilnehmern in Bonn.

Städte und Gemeinden sind Hauptakteure zur Umsetzung der Klima-schutzziele. Gemeinsam mit ihren Stadtwerken und ihrer Bürgerschaft engagieren sie sich in vielfältiger Weise. So gewährleisten Städte und Gemeinden durch ihre Bauleitplanung und eine enge Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, dass Investitionen in Erneuerbare Energien, also in Windkraft, Biomasse oder Photovoltaik, vor Ort eine hohe Akzeptanz erfahren. Auch die energetische Sanierung der knapp 180.000 kommunalen Schulen und Kindergärten, der ca. 2,5 Millionen kommunalen Wohnungen, aber auch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wirkt dem Klimawandel entgegen. Hinzu kommt die immer stärker stattfindende Beschaffung umweltfreundlicher, energieeffizienter Produkte, die zudem häufig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. „Dieses in der Breite wirkende Engagement der Kommunen für den Klimaschutz muss von der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern weiter gestärkt und gefördert werden“, so Schäfer. 

„Ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Klimaschutz ist ein breites Bündnis aller Verantwortlichen“, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks auf der DStGB-Klimaschutzkonferenz. „Kommunen sind unverzichtbare Schlüsselakteure beim Klimaschutz. Hier entscheidet sich, ob wir bis 2050 einen CO2-neutralen Gebäudestand haben werden, ob die Wende zu einer nachhaltigen Mobilität gelingt und die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien weitergeht. Mein Haus ist den Kommunen auf diesem Weg ein enger Partner. Wir haben unsere Fördermöglichkeiten über die Nationale Klimaschutzinitiative in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut und werden die Kommunen und andere Akteure für den Klimaschutz vor Ort auch in Zukunft unterstützen“, betonte die Ministerin.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht trotz vieler positiver Ansätze weiter große Herausforderungen beim Klimaschutz. So finden sich etwa Elektroautos in Städten und Gemeinden nach wie vor selten. Aktuell sind in Deutschland mit knapp 30.000 Autos weniger Elektrofahrzeuge zugelassen als Oldtimer. Von den anvisierten Zahlen der Bundesregierung – 1 Million Elektroautos im Jahre 2020 – ist Deutschland jedenfalls weit entfernt. Der DStGB hofft, dass das Mitte letzten Jahres in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz der Nutzung einer umweltfreundlichen und am besten aus erneuerbaren Energien gespeisten eMobilität neuen Schwung gibt. Hierzu kann auch die in dem Gesetz geschaffene Möglichkeit, besonders ausgewiesene Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für E-Fahrzeuge zu nutzen, beitragen.

„Wir sehen beim Ausbau der Elektromobilität bei Fahrzeugen vorrangig die deutsche Autoindustrie in der Pflicht. Für eine größere Akzeptanz und Nutzung von Elektrofahrzeugen, auch im ÖPNV-Bereich (Bsp.: Elektrobusse), müssen zudem Schnellladestationen mit Ladezeiten von maximal 30 Minuten geschaffen und eine Reichweite für Elektroautos von mindestens 300 km erreicht werden“, erklärte Schäfer.

Die Kommunen und ihre Bürgerschaft haben jedenfalls ein hohes Interesse daran, dass die Emissionen im Straßenverkehr sinken und durch innovative und umweltfreundliche Technologien ersetzt werden. „Es gilt die Gleichung: Weniger Schadstoffe und weniger Lärm bedeuten mehr Lebensqualität und weniger Gesundheitsgefahren“, so DStGB-Präsident Schäfer.

(DStGB Pressemitteilung Nr. 4/2016)

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