Umweltpolitik

Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht

Mit dem Beschluss wird das Management der Art teilweise vom reinen Naturschutzrecht in den Zuständigkeitsbereich des Jagdrechts überführt. Dies soll insbesondere eine praktischere und schnellere Handhabung vor Ort ermöglichen.

Einführung einer Jagdzeit

Der Bundestag hat außerdem die Grundlage geschaffen, eine reguläre Jagdzeit für den Wolf vom 1. Juli bis zum 31. Oktober einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens können die Länder künftig entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Bejagung tatsächlich stattfindet. Die konkrete Umsetzung (z. B. Abschusszahlen oder regionale Regelungen) sollen die Bundesländer über Managementpläne festlegen. Voraussetzung bleibt, dass sich die Population des Wolfs in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Schnellere Entnahme von Problemwölfen

Ein zentrales Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Umgang mit sogenannten Problemwölfen deutlich zu erleichtern. Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen oder sich Menschen und Siedlungen auffällig nähern, können künftig schneller und mit weniger bürokratischen Hürden entnommen werden. Diese Entnahmen können in bestimmten Fällen auch außerhalb der regulären Jagdzeit erfolgen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz von Nutztieren erforderlich ist. Für Regionen mit geringer Wolfspopulation (z. B. Teile der Alpen) sind besondere Regelungen vorgesehen, etwa bei schwer einzuzäunenden Weideflächen.

Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und AFD angenommen. Dagegen stimmten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Die Gesetzesänderung muss zunächst vom Bundesrat bestätigt werden. Erst nach der Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz in Kraft treten und anschließend von den Bundesländern umgesetzt werden.

Hintergrund der Entscheidung

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland gilt als Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig ist die Population in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Nach aktuellen Angaben leben inzwischen mehr als 1.600 Wölfe in Deutschland. Mit der steigenden Zahl der Tiere nehmen auch Konflikte mit der Weidetierhaltung zu. So wurden beispielsweise im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere bei Wolfsangriffen verletzt oder getötet. Diese Entwicklung war ein wichtiger Hintergrund für die politische Entscheidung, das Wolfsmanagement neu zu regeln.

Anmerkungen DStGB

Die Entscheidung gilt als wichtiger politischer Schritt, um auf die zunehmenden Konflikte zwischen dem Schutz der Art und den Interessen der Weidetierhaltung zu reagieren. Viele landwirtschaftliche Verbände und Vertreter ländlicher Regionen hatten seit Jahren eine Anpassung der Rechtslage gefordert.

Die politische Debatte über den Wolf hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Mit der wachsenden Wolfspopulation sind auch Konflikte mit der Weidetierhaltung, insbesondere bei Schafen und Ziegen, deutlich gestiegen.

Vertreter aus Landwirtschaft, Jagd und vielen ländlichen Regionen hatten wiederholt kritisiert, dass das bisherige Recht zu wenig Handlungsmöglichkeiten für ein aktives Bestandsmanagement biete.

Der Bundestagsbeschluss wird daher als Signal verstanden, die Interessen des Artenschutzes stärker mit den Belangen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Einklang zu bringen. Mit der Entscheidung ist ein politisch wichtiger Schritt hin zu einem aktiveren Wolfsmanagement in Deutschland erfolgt.

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