Pressemitteilung
EU-Bürokratie gefährdet kommunale Wälder - Kommunalwaldvertreter warnen vor praxisferner Überregulierung
„Die forstpolitischen Herausforderungen aus Brüssel nehmen seit Jahren stetig zu. Was als koordinierende Umwelt- und Energiepolitik begann, entwickelt sich zu einer tiefgreifenden Regulierung der Waldbewirtschaftung – mit erheblichen Einschränkungen der Forstwirtschaft bis hin zur Stilllegung von Wäldern. Kommunale Waldbesitzende warnen daher vor übermäßiger Bürokratie und dem Verlust eigenverantwortlicher Gestaltungsspielräume“, macht der Vorsitzende des Ausschusses, Moritz Petry (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz) deutlich.
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die kommunalen Forstbetriebe begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung der EU-Verordnung. Der Aufbau klimaresilienter, biodiverser und stabiler Wälder entspricht auch ihrem eigenen Interesse. Allerdings bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit:
• Die vorgesehenen Fristen sind extrem eng: Bereits bis Herbst 2026 müssen die Mitglied-staaten Wiederherstellungspläne bei der Kommission einreichen.
• Der zusätzliche Verwaltungsaufwand überfordert personelle und finanzielle Ressourcen vieler Kommunen.
• Ohne ausreichende Planbarkeit droht ein Verlust von Akzeptanz vor Ort.
Im "Positionspapier waldbesitzender Kommunen zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur" (PDF-Dokument) hat der Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ die Kernforderungen der waldbesitzenden Kommunen zusammengefasst.
• Einbindung statt Überforderung: Kommunen frühzeitig und verbindlich in die Planung des nationalen Wiederherstellungsplans einbeziehen.
• Kooperative Umsetzung zwischen den Ebenen: Bund, Länder und Kommunen müssen die Umsetzung gemeinsam gestalten.
• Freiwilligkeit als Grundprinzip: Die Umsetzung muss auf Freiwilligkeit und Anreizsystemen basieren – nicht auf Zwang und restriktiven Vorgaben.
• Verlässliche und langfristige Finanzierung: Wiederherstellung gelingt nur mit mehrjähriger Förderkulisse und stabiler Finanzierung, zum Beispiel durch Integration in die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) oder durch neue Programme zur Honorierung von Ökosystemdienstleistungen.
• Klare Regeln: Indikatoren und Ziele praxistauglich und rechtssicher definieren.
Die kommunalen Waldbesitzenden fordern eine grundlegende Überarbeitung und substanzielle Nachbesserungen in den genannten Punkten, um eine gelingende und nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. „Wenn die Verordnung nicht angepasst wird, laufen gute Ziele Gefahr, an der Realität im Wald zu scheitern“, warnt der Geschäftsführer des Forstausschusses, Bernd Düsterdiek (Beigeordneter Deutscher Städte- und Gemeindebund).
EUDR – Misstrauen statt Vertrauen?
„Wir begrüßen den Vorschlag von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall vom 23.09.2025 ausdrücklich, das Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben. Da-mit reagiert die Kommission auf die anhaltende Kritik an der Umsetzbarkeit der Verordnung. In der bisherigen Form hätte die EUDR erhebliche Belastungen für Forstwirtschaft, Landwirt-schaft sowie kleine und mittelständische Betriebe bedeutet“, so Petry.
• Lückenlose Herkunfts- und Legalitätsnachweise für jedes eingeschlagene Holz,
• Eintragung sämtlicher Flächen-Geodaten in eine EU-Datenbank,
• Kontrollen durch Behörden auch in risikoarmen Regionen.
„Es darf jedoch nicht bei einer bloßen Fristverlängerung bleiben. Notwendig ist eine grundle-gende Überarbeitung mit klaren und praktikablen Vorgaben. Der Schutz globaler Wälder müsse mit der Wettbewerbsfähigkeit und den Realitäten der europäischen Forstwirtschaft in Einklang gebracht werden“, so Petry und Düsterdiek. Dies erfordere:
• Einführung einer 0-Risiko-Kategorie für unproblematische Regionen und Produkte,
• Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf Erstinverkehrbringer,
• Bürokratieabbau und Sicherstellung praxistauglicher digitaler Systeme.
Kommunale Wälder: Verantwortung vor Ort
„Städte und Gemeinden zeigen seit langem, wie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung aussieht: klimaresilient, biodiversitätsfördernd und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig. Kommunale Waldbesitzer handeln nah an der Fläche, mit Kenntnis der lokalen Bedingungen und hoher fachlicher Kompetenz. Statt übermäßiger Regulierung aus Brüssel braucht es Unterstützung auf Augenhöhe. Wer die kommunalen Strukturen stärkt, leistet einen direkten Beitrag zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und ländlicher Entwicklung“, fasst Petry die Position des Forstausschusses zusammen.
„Ich habe eine Waldklima-Offensive mit vier Schwerpunkten gestartet. Dabei soll die CO2-Senkenleistung der Wälder gestärkt werden. Darüber hinaus bieten wir im Kommunalwaldland Nummer eins dem nichtstaatlichen Waldbesitz ein attraktives modular aufgebautes forstliches Förderprogramm. Deswegen setzen wir auch weiterhin auf das Gemeinschaftsforstamt, so dass alle Waldbesitzenden von den Leistungen von Landesforsten RLP profitieren können. Das gilt natürlich auch für die EU-Entwaldungsverordnung, auf die wir vorbereitet sind sowie für die Wiederherstellungsverordnung, bei der wir auf auskömmliche Finanzierung pochen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Gemeinsamer Forstausschuss: Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes
Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist die repräsentative Interessenvertretung waldbesitzender Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland und das Sprachrohr des deutschen Kommunalwaldes. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages.
Der Forstausschuss trifft sich zweimal im Jahr zum Austausch mit Landräten/innen, Bürgermeister/innen und Leitern/innen großer kommunaler Forstbetriebe aus den Bundesländern. Darüber hinaus ist für die Ausschussmitglieder eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit mit den für Wald, Forstwirtschaft und Natur-schutz zuständigen Ressorts, Vertretern der politischen Parteien, forstlichen Verbänden und der Wissenschaft wichtig.
Rund 20 % der Waldfläche in Deutschland ist Kommunalwald, das entspricht etwa 2,3 Millionen Hektar. Diese Wälder im Eigentum der Städte, Landkreise und Gemein-den sind Garant für Walderhalt, Naturerlebnisse, Erholung, Naturschutz, Biodiversität, nachhaltige Forstwirtschaft und Holznutzung. Doch Klimawandel, Dürre, Stürme und Borkenkäferbefall haben in den letzten Jahren massive Schäden angerichtet. Vor diesem Hintergrund stehen Kommunen vor der gewaltigen Herausforderung, ihre Wälder zu schützen, Wiederaufforstung zu betreiben und sie in klimastabile Mischwälder umzubauen. Der Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist hierbei eine wichtige Stimme in der Bundesrepublik, damit der Spagat zwischen den verschiedensten und ständig steigenden Ansprüchen an die Gemeinde- und Stadtwälder gelingt.
Ute Kreienmeier
Referatsleiterin Kommunalwald, Land- & Forstwirtschaft, Waldbezogener Naturschutz
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Marienstraße 6, 12207 Berlin
Mobil: 0171 95 33 684
E-Mail: ute.kreienmeier@dstgb.de
Weitere Informationen:
- DStGB-Thema "Kommunalwald"
- DStGB-Pressemitteilung "EU-Bürokratie gefährdet kommunale Wälder" (PDF-Dokument)
- Positionspapier waldbesitzender Kommunen zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (PDF-Dokument)