Zukunftsforum

Ländliche Räume stärken, Ehrenamt entlasten

Das Thema des diesjährigen Zukunftsforums „Starkes Ehrenamt – für ein gutes Leben auf dem Land“ ist mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die andauernde Pandemie aber auch die Flutkatastrohe richtig gewählt. Denn viele Aktivitäten der Vereine und Freiwilligen sind bis heute vor Ort stark eingeschränkt. Das Ehrenamt braucht Erleichterungen, Unterstützung und Zuspruch, auch für die Zeit nach der Pandemie. Denn gerade die Auszeichnung und Anerkennung ist für viele dieser Menschen der wichtigste Lohn. Daneben bedarf es jedoch konkreter Maßnahmen, um das Ehrenamt zu entlasten. Hierzu gehört beispielsweise, dass Aufwandsentschädigungen entbürokratisiert und von Abgaben befreit werden. Zudem ist der Staat gefordert, die vielen Ehrenamtlichen bei ihrer Arbeit stärker zu schützen und auf allen Ebenen für mehr Toleranz, Zusammenhalt in der Gesellschaft sowie gegen Hass und Ausgrenzung zu argumentieren.

DStGB-Forum: Wer rettet das Ehrenamt? Allein das Geld?

Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ist es ein wichtiges Anliegen, sich mit einem Forum zu den finanziellen Bedarfen des Ehrenamts am Zukunftsforum 2022 zu beteiligen. Hier wird auch den Fragen nachgegangen, wer das Ehrenamt retten, bzw. wie es gestärkt werden kann. Es ist zu begrüßen, dass der Minister eine Prüfung in Aussicht gestellt hat, wie es künftig kleinen, finanzschwachen Kommunen besser gelingen kann, das Ehrenamt zu unterstützen. Allerdings benötigen die Kommunen darüber hinaus konkrete Maßnahmen, mit denen die Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen verbessert werden. Ziel muss es sein, die Infrastruktur in den ländlichen Räumen auszubauen. DenBelastungen durch die Energie- und Klimawende müssen auch Entlastungen gegenüberstehen.

Beitrag zum Klimaschutz muss mit Verbesserung der Lebensverhältnisse einhergehen

Gerade bei der Energie- und Klimawende stehen die ländlichen Kommunen im Fokus. Dies wird zu einem weiteren massiven Ausbau der Windkraft sowie der Solarparks führen. In denen vom Ausbau betroffenen Regionen wird sich das Landschaftsbild in den kommen 25 Jahren sichtbar verändern. Umso wichtiger ist es, dass der besondere Beitrag der ländlichen Räume für den Klimaschutz auch mit konkreten Verbesserungen der Lebensverhältnisse einhergeht. Eine Schlüsselstellung haben dabei der flächendeckende Breitbandausbau sowie attraktive Lösungen zur bedarfsgerechten Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies stärkt ländliche Räume als Wirtschafts- und Lebensstandorte. Ebenfalls müssen die Ortskerne energetisch saniert und attraktive Nutzungen ermöglicht werden: im Bereich der Nahversorgung, aber durch zusätzliche Angebote für Arbeitnehmer (Stichwort: Coworking Spaces) sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Zugleich sind die Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk zu verbessern. Der neue Fördertatbestand regionale Daseinsvorsorge innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist hierzu ein wichtiger Anknüpfungspunkt, etwa um durch gute Lebensbedingungen in ländlichen Räumen dem Arbeitskräftemangel zu begegnen.

Gemeinschaftsaufgaben aufwerten und aufstocken

Konkret müssen die ländliche Entwicklung in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufgewertet und mit der neu zu schaffenden Förderung der regionalen Daseinsvorsorge in der GRW verknüpft werden, so dass eine Win-Win-Situation für den Standort ländlicher Raum insgesamt entsteht. Auch müssen die Mittel der beiden Gemeinschaftsaufgaben, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, weiter angehoben werden.

Förderdschungel lichten

Zugleich muss die Wirkung der Förderprogramme stets auf ihre räumliche Wirkung überprüft und die Förderbürokratie weiter abgebaut werden. Viele der „normalen“ Bundesprogramme erreichen verwaltungs- und finanzschwache Kommunen nicht ausreichend. Gründe sind mangelnde Personalressourcen, fehlende Eigenmittel, komplexe Antragsverfahren, zu kurze Laufzeiten. Der Bund und die Länder müssen Vereinfachungen schaffen. Denn die Inanspruchnahme der Fördermittel darf nicht an der Leistungsfähigkeit und Haushaltslage einzelner Städte und Gemeinden scheitern.

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