Die Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle wurde von mehreren Sachverständigen im Rahmen der Anhörung unterstützt. Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass es eine praxistaugliche Ausgestaltung ohne unnötige Nachkontrollen geben müsse. Verschlüsselungsverfahren für Kennzeichen müssen technologieoffen geregelt werden, um die Anwendung technisch nicht zu sehr einzuschränken. Diskutiert wurde ferner über die Frage sozial abgestufter Tarife beim Bewohnerparken, für die bislang eine Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz fehlt.
Die Digitalisierung der Parkraumkontrolle bietet aus Sicht des DStGB erhebliche Chancen für effizientere Verwaltungsabläufe und eine moderne Parkraumbewirtschaftung. Für Städte und Gemeinden ist entscheidend, dass die gesetzlichen Grundlagen praktikabel ausgestaltet sind und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen. Die digitale Parkraumkontrolle kann einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und zur Stärkung nachhaltiger Mobilität leisten. Voraussetzung ist jedoch eine rechtssichere, technologieoffene Ausgestaltung mit effektiven und praktikablen Kontrollmöglichkeiten. Wichtig bleibt zudem, dass den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden muss, Parkraumbewirtschaftung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierzu gehört auch eine Anpassung des Gebührenrahmens, der zwar in einigen Ländern erweitert wurde, jedoch vielerorts mit 30,70 Euro pro Jahr für einen Anwohnerparkausweis kaum noch zeitgerecht erscheint.
