Vorgesehen ist in dem vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten Verordnungsentwurf die Einführung einer neuen Regelung in der StVO, die erstmals das Parken bzw. Abstellen von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen / E-Scootern differenziert regelt. Unterschieden wird dabei zwischen privater Nutzung und gewerblichen Angeboten, insbesondere durch Leihanbieter. Diese gesetzliche Klarstellung unterstützt die bisherige Praxis mit Sondernutzungserlaubnissen und bietet zusätzliche Rechtssicherheit. Das stationslose Abstellen vermieteter E-Scooter und Fahrräder sorgt in vielen Kommunen weiterhin für Unmut. Die Verantwortung für falsch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge oder Fahrräder muss stärker bei den Betreibern der Leihangebote verankert werden.
Die im Verordnungsentwurf geplante weitgehende Gleichstellung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Fahrrädern wird jedoch kritisch gesehen. Hierzu zählt u.a. eine vorgesehene Freigabe von Fußgängerzonen für Elektrokleinstfahrzeuge, sofern diese bereits für Fahrräder freigegeben sind. E-Scooter sollten aufgrund des Fahr- und Nutzungsverhaltens in bestimmten Fällen anders eingestuft werden.
Ein weiteres zentrales Anliegen der kommunalen Spitzenverbände ist die Ermöglichung der digitalen und automatisierten Geschwindigkeitsdrosselung von Elektrokleinstfahrzeugen in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen. In Deutschland fehlt bislang eine klare Regelung, um solche technischen und in anderen Ländern etablierten Möglichkeiten zu nutzen.