Mobilität

Reform des Straßenverkehrsgesetzes kann Paradigmenwechsel einleiten

Entscheidend für die Städte und Gemeinden wird nach der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes die konkrete Ausgestaltung einer modernen Straßenverkehrsordnung werden. Der aktuell vorliegende Vorschlag, Tempo 30 beispielsweise nicht nur direkt vor einer Schule oder einer Kita, sondern auch an der gefährlichen Kreuzung auf dem Weg dorthin einrichten zu können, wäre ein Schritt nach vorne. Viele Kommunen könnten damit den Schilderwald zumindest teilweise etwas lichten. Es geht uns dabei nicht um eine generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit für örtlich angepasste Lösungen. Hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf.

Letztlich muss der Bund den Kommunen bei der Gestaltung des Straßenverkehrs mehr zutrauen. Es geht um mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Was dazu konkret erforderlich ist, kann am besten vor Ort entschieden werden. Dies betrifft etwa die Frage, wo zusätzliche Fußgängerüberwege oder Radfahrstreifen angebracht sind, aber auch, wo Parkplätze etwa zum von Laden von E-Autos erforderlich sind und wo nicht. Dies sollte nicht vom Bundesgesetzgeber in Berlin, sondern im Dialog mit den örtlichen Akteuren wie z.B. den Verkehrsteilnehmenden, den Bewohnern eines Quartiers, dem Einzelhandel und dem Handwerk diskutiert und entschieden werden. Schließlich muss im Sinne des Bürokratieabbaus und der begrenzten personellen Ressourcen in den Verwaltungen auch die erhebliche Komplexität von StVO und StVG deutlich reduziert werden.

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