Mobilität

Stellungnahme zu Regionalisierungsgesetz und Deutschlandticket

Der Bund plant nach dem Referentenentwurf zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes, lediglich 1,5 Mrd. Euro für das Deutschlandticket im Jahr 2026 bereitzustellen. Absehbar wird jedoch das Defizit, sollte der Ticketpreis nicht angehoben werden, in 2026 auf bis zu 3,8 Mrd. Euro steigen. Sollten Bund und Ländern gemeinsam 3 Mrd. Euro beitragen wären des demnach unzureichend. Eine langfristige Planungsperspektive wäre nach dem Gesetzentwurf weiterhin nicht gegeben, da sich der Gesetzentwurf nur auf das Jahr 2026 beschränkt. Dies ist ein fatales Zeichen an Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen sowie Kundinnen und Kunden. So zögern beispielsweise Arbeitgeber, das Deutschlandticket als Jobticket anzubieten, da die Zukunft des Tickets jedes Jahr aufs Neue mangels Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern in Frage gestellt wird. Die Kommunen machen in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf unmissverständlich klar: Ohne verlässliche und auskömmliche Finanzierung, wird es keine Fortführung des Deutschlandtickets geben können.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Deutschlandtickets liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Sie sind es, die im ÖPNV die Tarifvorgaben machen und den Verkehrsunternehmen die daraus resultierenden Mindereinnahmen ersetzen müssen. Reichen die Mittel von Bund und Ländern nicht aus, müssen die Aufgabenträger die aus dem Ticket resultierenden Verluste der Verkehrsunternehmen ausgleichen. Dieser Konstruktionsfehler des Finanzierungssystems zum Deutschlandticket wird auch mit der nun vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes nicht behoben. Die Spitzenverbände warnen vor einem drohenden Flickenteppich, sollten einzelne Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nachkommen und Aufgabenträger aus dem Deutschlandticket aussteigen müssen. Von den Ländern wird laut Gesetzentwurf des BMV lediglich „erwartet“, dass sie einen

Anwendungsbefehl in ihren Landes-ÖPNV-Gesetzen erlassen, der sie zum Ausgleich der Mindereinnahmen gegenüber den Aufgabenträgern zwingt. Die richtige Herangehensweise zeigt bislang lediglich das Land Thüringen: Dort existiert eine gesetzliche Verpflichtung der kommunalen Aufgabenträger zur Anwendung des Deutschlandtickets, verbunden mit einem gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land. Da dieser Wunsch gegenüber allen Ländern bereits bei der Einführung des Tickets 2023 geäußert wurde, bisher aber kaum Wirkung zeigte, fordern die Kommunen nun klare Konsequenzen: Der Bundesanteil an der Finanzierung müsse von einem verpflichtenden Anwendungsbefehl in den Ländern abhängig gemacht werden.

Ein weiteres zentrales Problem ist das Fehlen klarer Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen. Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren das Versäumnis von Bund und Ländern, eine handlungsfähige Governance für das Deutschlandticket zu schaffen. Diese wird seit Einführung des Tickets immer wieder gefordert – geschehen ist bislang wenig. So gibt es weiterhin enorme Unsicherheit und das Verschleppen von Entscheidungen in Bezug auf die Preisgestaltung oder zentrale Regelungen bei der Einnahmeaufteilung und den Erstattungsmechanismen. Die bisherige Rettungsschirmsystematik muss durch einen neuen, realitätsnäheren Ausgleichsmechanismus abgelöst werden. Derzeit orientiert sich die Kompensation an pauschal fortgeschriebenen Einnahmewerten aus dem Jahr 2019 – eine Lösung, die insbesondere jene Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen benachteiligt, die ihre Verkehrsleistungen seitdem deutlich gesteigert haben.

Die kommunalen Spitzenverbände machen deutlich: Das Deutschlandticket kann nur fortgeführt werden, wenn der Bund seinen Finanzierungsbeitrag klar an eine flächendeckende und rechtlich abgesicherte Anwendung knüpft und seinen Finanzierungsbeitrag dynamisiert, orientiert an den realen Kostenentwicklungen im ÖPNV. 

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