Stellungnahme zum Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz

Das Gesetzesvorhaben ist für Städte, Landkreise und Gemeinden von direkter Relevanz, da sie als Dateninhaber maßgeblich betroffen sind. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Zusammenführung von Datenbeständen aus unterschiedlichen Aufgabenbereichen innerhalb und zwischen den Kommunen, besonders für kleine und mittlere Gemeinden.

Ein zentraler gemeinsamer Kritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände ist die Rolle der geplanten Nationalen Stelle und ihrer Befugnisse, die über eine 1:1-Umsetzung der IVS-Richtlinie hinausgehen und in ihrer Reich- und Tragweite unklar bleiben. Statt einer zentralen Koordination auf Bundesebene wird eine stärkere Koordination auf Länder- und Kommunalebene, um eine harmonisierte Umsetzung und eine gleichmäßige Datenqualität sicherzustellen, durch die Verbände favorisiert.

Darüber hinaus fehlt dem Gesetzentwurf eine klare Regelung, ob das Gesetz nur bereits maschinenlesbare Daten betrifft. Aus der Begründung entsteht der Eindruck, dass Kommunen zur Digitalisierung und maschinenlesbaren Aufbereitung von nicht-digitalen Daten verpflichtet werden. Neue Datenerhebungspflichten für Daten, die nicht digital vorliegen, würden einen erheblichen administrativen Mehraufwand und damit letztlich oft kritisierte Bürokratie bedeuten.

Die im Gesetzentwurf veranschlagten Erfüllungsaufwände von rund 2,5 Millionen Euro jährlich und 5,4 Millionen Euro einmalig für Länder und Kommunen würden die tatsächlichen Kosten nicht annähernd abdecken. Die komplexen IT-Strukturen in den Kommunen erfordern erhebliche Aufwände für die Integration bestehender Systeme. Diese Aufwände müssten durch geeignete Förderungen im Sinne des Konnexitätsgrundsatzes aufgefangen werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere die Bereitstellung von Mobilitätsdaten, ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Das IVSG ist grundsätzlich ein richtiger Schritt, um zu einer flächendeckende und qualitativ hochwertigen Datengrundlagen im Verkehrsbereich beizutragen. Dennoch darf der Bund die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht allein lassen. Es bedarf einer abgestimmten Digitalisierungsstrategie über alle staatlichen Ebenen hinweg, die auch die Finanzierung klärt.

Weitere Informationen:

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.