Die Bundesregierung will mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 die Rahmenbedingungen für Investitionen, Nutzung und Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge weiter verbessern. Der DStGB unterstützt dieses Ziel ausdrücklich. Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen sind bereits wichtige Treiber der Elektromobilität – durch eigene Fuhrparks, öffentliche Ladesäulen und die Unterstützung privater Ladeinfrastrukturprojekte. Gleichzeitig muss stets betont werden, dass die Schaffung von Ladeinfrastruktur keine originär kommunale Aufgabe darstellt. Der Ausbau muss in erster Linie durch die Privatwirtschaft erfolgen, flankiert durch gezielte Förderung und Vereinfachungen im Genehmigungsrecht.
Der DStGB warnt, dass der Masterplan 2030 keine konkreten Maßnahmen zur finanziellen oder personellen Unterstützung der Kommunen enthält. Angesichts angespannter Haushalte und Fachkräftemangel könnten viele Städte und Gemeinden ihre Rolle beim Ausbau nur eingeschränkt wahrnehmen.
Kritisch wird auch der im Entwurf des Plans enthaltene Hinweis auf den Haushaltsvorbehalt bewertet, der den Eindruck vermittele, dass die Bundesregierung die Erwartungen bereits dämpfe. Zudem fehle eine Bilanz zum Umsetzungsstand des vorherigen Masterplans II – ein wichtiges Signal, um den bisherigen Fortschritt sichtbar zu machen.
Während in Großstädten ein hohes Betreiberinteresse besteht, ist der Betrieb von Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen vielfach nur bedingt wirtschaftlich. Das Deutschlandnetz des Bundes stellt daher einen wichtigen Bestandteil einer flächendeckenden Versorgung. In keinem Fall sollten Kommunen – ähnlich wie beim Breitbandausbau – am Ende Versorgungslücken schließen müssten. Beim Zugang zu Flächen fordert der DStGB mit den weiteren kommunalen Spitzenverbänden mehr Engagement des Bundes: Während Kommunen ihre Flächen oft bereitstellten, nutzt der Bund seine eigenen Liegenschaften bislang unzureichend.
Im Gegensatz zum Vorgängerdokument, dem Masterplan Ladeinfrastruktur II fehlt es im Entwurf an klaren Zuständigkeiten, Fristen und Prioritäten. Der DStGB fordert einen verbindlichen Umsetzungsplan, der den Fortschritt messbar macht. Zudem sollte die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur weiterhin als zentrales Unterstützungsinstrument gestärkt werden.
Mehr Flexibilität braucht es in Bezug auf die Umsetzung europäischer Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie. Die Erfüllungsquoten für Ladeinfrastruktur an öffentlichen Gebäuden müssen maximal flexibel ausgestaltet werden, damit beispielsweise gemeinsame Ladehubs für mehrere kommunale Gebäude ermöglicht werden. Hier drohen sonst Fehlinvestitionen.
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf des Masterplans gehen in eine richtige Richtung und sind unterstützenswert. Hierzu zählen nicht zuletzt angekündigte Programme zur Förderung bei der Umrüstung von Busdepots oder Ladeinfrastrukturprojekte in Mehrparteienhäusern bzw. Wohnquartieren. Letztlich gilt es, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und nun vor allem in Bezug auf den Fahrzeughochlauf den Bedarf für die oftmals durch kommunale Unternehmen errichtete Ladeinfrastruktur auch herzustellen.
