Stellungnahme zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

In der Stellungnahme wird bedauert, dass die bereits im Jahr 2023 vorgebrachten und auch vom Deutschen Verkehrsgerichtstag geforderten Anmerkungen zur Verlängerung der Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG auf mindestens sechs Monate keine Berücksichtigung im aktuellen Gesetzentwurf gefunden haben. Eine solche Maßnahme, neben den geplanten Regelungen zur Unterbindung eines illegalen „Punktehandels“, wäre aus Sicht der KSV ein notwendiger Schritt, um die Durchsetzung der Verkehrsregeln zu stärken und somit die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Im Hinblick auf den digitalen Führerschein fordern die Spitzenverbände ergänzende Regelungen, die u.a. technisch sicherstellen, dass bei einem sofort vollziehbaren Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörden auch der digitale Führerschein unverzüglich gelöscht wird. Hier darf es zu keiner rechtlichen Grauzone kommen. Weitere Aspekte des Gesetzentwurfs, wie die Regelungen zur Täuschungsbekämpfung bei Fahrerlaubnisprüfungen, die Erweiterung besonderer Parkberechtigungen und die Möglichkeit zur digitalen Parkraumkontrolle mittels sogenannter Scan-Fahrzeuge, sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere die Einführung letzterer wird auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierbei ist es wichtig, den Einsatz einerseits ohne zusätzliche Bürokratie zu ermöglichen und andererseits die Vorgaben des Datenschutzes im öffentlichen Raum angemessen zu berücksichtigen. Die Kommunen, als diejenigen, die die neuen Regelungen in der Praxis umsetzen müssen, sind auf rechtlich klare, umsetzbare und finanziell tragbare Vorgaben angewiesen.

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