Dieselfahrzeuge

Hardware-Nachrüstungen bei Kommunalfahrzeugen

Die Ankündigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einer Förderrichtlinie zur Hardwarenachrüstungen für Kommunalfahrzeuge ist aus kommunaler Sicht sehr zu begrüßen. „Wichtig ist allerdings eine zügige Umsetzung, um den Kommunen und der Industrie Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Umrüstung von kommunalen Fahrzeugen ist ein wichtiger Schritt im Rahmen einer umfassenden Verkehrswende, der zusammen mit einer Verbesserung des ÖPNV und der Förderung des Rad- und Fußverkehrs in den Städten zu spürbaren Senkungen der Stickoxidbelastung in den Städten führen wird“, sagte DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.

Hintergrund

Das BMVI hat eine Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung für alle Kommunalfahrzeuge über 3,5 Tonnen angekündigt. Damit soll insbesondere den Städten geholfen werden, die aktuell von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sind. Die Umrüstung soll dabei insbesondere bei kommunalen Fahrzeugen gefördert werden, die regelmäßig in den Städten und Gemeinden unterwegs sind, wie beispielsweise Müllsammel- oder Straßenreinigungsfahrzeuge, Krankenwagen und Fahrzeuge der Feuerwehr.

Dazu werden aktuell noch die technischen Anforderungen festgelegt. Das Ziel ist eine Einsparung von bis zu 85 Prozent des NOx Ausstoßes, abhängig vom Fahrzeugtyp. Von den Kosten, die zwischen 15.000 und 20.000 pro Nachrüstung liegen werden, sollen 40 bis maximal 60 Prozent förderfähig sein. Bei der Festlegung der technischen Anforderungen soll auf die Erfahrungen aus der Förderrichtlinie für den öffentlichen Nahverkehr zurückgegriffen werden.

(© tournee-Fotolia.com)

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