Kommunale Abfallwirtschaft
Die kommunale Abfallwirtschaft leistet wichtige Aufgaben im Dienste der Bürger, der Volkswirtschaft sowie des Umwelt- und Ressourcenschutzes, indem sie wiederverwertbare Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückführt und eine umweltgerechte Beseitigung gewährleistet.
Die Kommunen nehmen insbesondere als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Haushaltsabfälle sowie gewerbliche Abfälle zur Beseitigung und auch als untere Abfallbehörden eine zentrale Stellung in der Abfallwirtschaft ein. Gleichzeitig ist die kommunale Abfallwirtschaft einem stetigen Wandel unterworfen, der auch Bestrebungen zur Liberalisierung und Privatisierung zulasten der Aufgaben und der Kompetenz der Daseinsvorsorge umfasst. Städte und Gemeinden und ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen sind daher ständig gefordert, sich als kompetenter Partner der nationalen und internationalen Politik sowie der Bürgerinnen und Bürger zu bewähren. Dabei haben sie strukturelle Vorteile gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen. So unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der demokratischen Kontrolle und sind schon deshalb primär den Interessen der Bürger verpflichtet.
Die kommunale Steuerungsverantwortung garantiert eine langfristig gesicherte Entsorgung auf hohem ökologischen Niveau und zugleich einen attraktiven Service für die Bürgerschaft zu kostendeckenden Gebühren. Dass die deutsche Entsorgungswirtschaft insbesondere wegen hoher Verwertungsquoten international Maßstäbe setzt, ist ein Verdienst der Städte und Gemeinden.
Unter den nebenstehenden Rubriken informiert der DStGB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen bei der kommunalen Abfallentsorgung.
(Bild: © oscarwhity - Fotolia.com)