Stellungnahme

Kommunale Spitzenverbände beziehen Stellung zum neuen KRITIS-Dachgesetzentwurf

Mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2022/2557 endlich umsetzen, und damit die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland erhöhen. Betreiber von Anlagen in zentralen Bereichen wie Energie, Gesundheit, Verkehr oder Wasserversorgung sollen künftig verbindlich verpflichtet werden, Risiken systematisch zu analysieren, Resilienzpläne zu erstellen und Störungen oder Sicherheitsvorfälle zu melden. Auf diese Weise soll die Versorgungssicherheit verbessert und die Krisenfestigkeit des Gemeinwesens insgesamt gestärkt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums ausdrücklich, dass erstmals einheitliche Sicherheitsvorgaben jenseits des IT-Sicherheitsrechts geschaffen werden. Durch die Festlegung eines pauschalen Schwellenwertes von 500.000 zu versorgenden Einwohnern würden viele Kommunen und kommunale Unternehmen nicht unter das KRITIS-Dachgesetz fallen. Dabei muss die Versorgungssicherheit auch dort gewährleistet bleiben, wo viele, vermeintlich weniger bedeutende Versorgungsunternehmen, tätig sind. Der Schwellenwert des Gesetzentwurfes ist daher zu hoch angesetzt, weshalb die kommunalen Spitzenverbände hier dringenden Nachbesserungsbedarf sehen, um Sicherheitslücken unterhalb dieses Wertes zu vermeiden.

Katastrophenschutz und Zivilschutz sind Kernaufgaben des Staates, die auf allen Verwaltungsebenen berücksichtigt werden müssen. Bund und Länder müssen daher ihrer Verantwortung bei der Finanzierung dieser Aufgaben nachkommen, um Kommunen und kommunale Unternehmen handlungsfähig zu halten. Das völlige Ausklammern des Sektors „Staat und Verwaltung“ ist kritisch zu sehen, denn kommunale Verwaltungen sind ein unverzichtbarer bei der Einsatzorganisation und Bewältigung von Krisenlagen. Bei der gesetzlichen Umsetzung müssen nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände die Zeiträume von Beginn an praxisgerecht ausgestaltet werden: Schon jetzt ist klar, dass die Fristen von neun bis zehn Monaten für Risikoanalysen und Resilienzpläne zu kurz sind und ein realistischer Zeitraum von etwa 24 Monaten in das Gesetz aufgenommen werden sollte.

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