Sicherheit

Wehrbericht 2025 offenbart weiterhin Investitionsbedarf in die Bundeswehrstandorte

Im Zentrum der Berichterstattung stehen vor allem der fortbestehende Personalmangel, lange Beschaffungs- und Modernisierungszeiten sowie die Debatte um ein neues Wehrdienstmodell. Viele der im Wehrbericht thematisierten Herausforderungen haben Bezüge zu den Standortkommunen, aber auch zur kommunalen Ebene insgesamt. Hervorzuheben ist, dass der Bericht wie bereits in den Vorjahren viele der Themen aufgreift, die im Positionspapier des Arbeitskreises Garnisonen „Bundeswehr und Zeitenwende: Herausforderungen für die Standortkommunen“ benannt

sind. Dies betrifft beispielsweise die Verbesserung der militärischen Infrastruktur, die ÖPNV-Anbindung der Standorte und nicht zuletzt die Zusammenarbeit vor Ort.

Bauliche Befunde des Wehrbeauftragten an den Standorten

Für die kommunale Ebene relevant sind die Ausführungen zur Infrastruktur. Der Bericht beziffert den Investitionsbedarf für militärische Infrastruktur bis in die 2040er-Jahre auf über 67 Milliarden Euro und verweist auf rund 8.000 anstehende Bauvorhaben. Vor allem die langen Realisierungszeiträume sind für die Angehörigen der

Bundeswehr belastend, weil Beeinträchtigungen der Nutzung teils über Jahre fortbestehen. Der Wehrbeauftragte nennt hierzu Beispiele aus verschiedenen Bundesländern.

Anbindung der Standorte

Ein weiterer, für die Standortattraktivität zentraler Punkt ist die ÖPNV-Anbindung. Wenig überraschend ist dabei der Befund, dass - bei allen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern - die ÖPNV-Anbindung in städtisch geprägten Regionen häufig besser als in ländlichen Räumen ist. Dies wird insbesondere auf Taktung, Randzeitenangebot und die „letzte Meile“ (Anbindung vom Bahnhof zur Kaserne/Übungsanlage) bezogen. Das wirkt sich insbesondere bei Schicht- und Übungsbetrieb, frühen Dienstantritten, Lehrgängen sowie bei der Gewinnung von Personal ohne eigenes Kfz aus. Hinzu kommen unterschiedliche Verbundstrukturen und teils komplexe Zuständigkeiten, die eine einheitliche, bundesweit praktikable Lösung erschweren. Der Wehrbericht weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht alle regionalen Verkehrsverbünde an den einschlägigen Rahmenregelungen zur Nutzung des ÖPNV bzw. Bahnfahrten teilnehmen. Dadurch entstehen je nach Bundesland bzw. Verbund abweichende praktische Möglichkeiten für Soldatinnen und Soldaten.

Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Truppe

Der Wehrbericht betont, dass die notwendige Beschleunigung bei Infrastruktur und Krisenvorsorge nur dann nachhaltig gelingt, wenn die zivil-militärische Zusammenarbeit gestärkt wird. Länder und Kommunen sollen frühzeitig in Prozesse eingebunden werden, um Umsetzungen zu erleichtern und eine höhere Akzeptanz für Krisenvorsorge zu erreichen. Damit wird Akzeptanz ausdrücklich als Ergebnis transparenter Verfahren, klarer Zuständigkeiten und verlässlicher Kooperation zwischen Bundeswehr, Bauverwaltungen sowie kommunaler Ebene verstanden. Der Bericht macht deutlich, dass gesellschaftliche Verankerung auch von Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Bundeswehr im öffentlichen Raum abhängt. Übungen und Präsenzformate können die öffentliche Wahrnehmung stärken. Zugleich wird berichtet, dass aus der Bevölkerung in solchen Fällen spürbare Anerkennung und Wertschätzung zurückgemeldet wurde. Der Wehrbericht leitet daraus ab, dass Präsenz nicht nur sicherheitspraktisch, sondern auch gesellschaftlich wirkt, weil sie Verständlichkeit und Normalität des Auftrages im Alltag erhöht. Der Wehrbericht ordnet Akzeptanz zudem als Standort- und Attraktivitätsfaktor ein.

Personalsituation der Bundeswehr

Der Wehrbeauftragte beschreibt eine strukturelle Kopflastigkeit der Truppe (zu geringer Anteil an Mannschaften) und verknüpft den notwendigen Aufwuchs ausdrücklich mit der Frage, ob die Bundeswehr ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung nachhaltig bewältigen kann. Zugleich wird betont, dass bei anhaltend unzureichendem Aufwuchs die Rückkehr zu verpflichtenden Elementen als nächster Schritt ernsthaft geprüft werden müsse, einschließlich funktionsfähiger Erfassung, Musterung, Ausbilderkapazitäten und Infrastruktur.

Anmerkung des DStGB

Aus Sicht des DStGB macht der Wehrbericht deutlich, dass eine bessere Verteidigungsfähigkeit ohne die Standorte der Bundeswehr nicht erreichbar ist. Der benannte Sanierungs- und Investitionsbedarf trifft in der Umsetzung weiterhin auf lange Planungs-, Bau- und Genehmigungsprozesse sowie komplexe Zuständigkeiten zwischen Bund, Bundeswehr, 3 Bundesbau- und Landesbauverwaltungen. Vor diesem Hintergrund sind Bund und Länder aufgefordert, die bereits erarbeiteten Beschleunigungsinstrumente konsequent umzusetzen, Prioritäten transparent zu steuern und die Schnittstellen im Bauvollzug verlässlich zu organisieren. Zugleich sind die Standortkommunen ein zentraler Partner, können strukturelle Defizite aber nicht „kompensieren“. Die Kommunen benötigen bei Standortentscheidungen eine frühzeitige Einbindung, belastbare und verlässliche Zeit- und Maßnahmenpläne sowie klare Verantwortlichkeiten, um Wohnraum, Verkehr und soziale Infrastruktur vorausschauend flankieren zu können. Wesentlich ist dabei, dass zusätzliche Anforderungen – etwa durch Aufwuchs, neuen Wehrdienst oder erhöhte Präsenz an Standorten – nicht zu Lasten kommunaler Haushalte verlagert werden, sondern durch Bund und Länder angemessen finanziell unterlegt sind. Der DStGB bewertet positiv, dass der Wehrbericht Standortattraktivität nicht allein baulich versteht, sondern auch ÖPNV-Anbindung, Familienfreundlichkeit und gesellschaftliche Verankerung als Faktoren adressiert. Gerade in ländlichen Räumen braucht es pragmatische Lösungen für Randzeiten, „letzte Meile“ und praktikable, möglichst einheitliche Regelungen in den Verkehrsverbünden. Für Akzeptanz und Resilienz ist zudem entscheidend, dass die zivilmilitärische Zusammenarbeit vor Ort als dauerhaftes Partnerschaftsmodell organisiert wird – transparent, planbar und mit klaren Ansprechpartnern – damit Standorte langfristig attraktiv, einsatzfähig und in der Gesellschaft verankert bleiben.

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