Betätigung des "Islamischen Staates" in Deutschland verboten

Konkret ist nun verboten, die Fahnen und Kennzeichen des IS zu benutzen. Außerdem ist es verboten, Spenden für den IS zu sammeln. Auch IS-Propaganda im Internet ist verboten, wenn sie in deutscher Sprache erfolgt. Das Innenministerium stellt hier also nicht darauf ab, wo die Server stehen, sondern dass die Aufrufe in Deutschland Wirkung zeigen sollen. Justizminister Heiko Maas begrüßte diesen Schritt und forderte zudem "Wiedereingliederungshilfen für geläuterte Rückkehrer" aus Syrien.

Bundesinnenminister de Maizière erklärte zur Begründung des Verbots: "Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, hier ist kein Platz für eine terroristische Organisation, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Deshalb verbiete ich mit sofortiger Wirkung die Betätigung der Terrororganisation 'Islamischer Staat' in Deutschland. Diese Terrororganisation ist eine Bedrohung - auch für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Dieser Bedrohung treten wir heute entschlossen entgegen. Das heutige Verbot richtet sich ausschließlich gegen Terroristen, die die Religion für ihre verbrecherischen Ziele missbrauchen."

Das Verbot gegen den "Islamischen Staat" stützt sich auf § 3 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des VereinsG und lautet wörtlich:

1. Die Tätigkeit der Vereinigung „Islamischer Staat“, alias „Islamischer Staat im Irak“, alias „Islamischer Staat im Irak und in Groß-Syrien“ - im weiteren Tenor alle als „Islamischer Staat“ bezeichnet - läuft Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

2. Die Betätigung des „Islamischen Staates“ ist im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes verboten.

3. Es ist verboten, Kennzeichen des „Islamischen Staates“ öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Dar-stellungen, die verbreitet werden können oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen: Schwarzer Hintergrund mit weißer arabischer Schrift; gezeigt wird der Satz „La Ilaha illa Allah“, im Kreis die Worte „Allah, Rasul, Muhammad“ (sogenanntes „Prophetensiegel“, gesprochen „Muhammad Rasul Allah“) und darunter „ad-Dawla al-Islamiya fil-Iraq wash-Sham“.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas hält das Verbot der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ in Deutschland für ein „richtiges Signal eines wehrhaften Staates“. Es gehe um eine klare gesamtgesellschaftliche Wertentscheidung. Man werde auch keine Scharia-Polizei und sonstige Paralleljustiz dulden. Angesichts Hunderter aus Deutschland stammender IS-Terroristen in den arabischen Kriegs- und Krisengebieten setzt sich Bundesjustizminister Maas für Wiedereingliederungshilfen für geläuterte Rückkehrer ein. Rückkehrenden deutschen IS-Aktivisten solle der Staat auch mit einem Bündel an Aussteigerhilfen die Rückkehr in die zivile Gesellschaft ebnen. „Unter den Rückkehrern sind vielleicht auch solche, die dem Terror abschwören wollen, weil sie erkannt haben, auf welchem Irrweg sie waren“, machte Maas deutlich. „Denen muss man Angebote machen, Hilfe geben“. Wer aber hierher zurückkommt „mit der Absicht, Straftaten zu begehen, der wird die volle Härte des Strafrechts spüren“. 

Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind allein seit 2012 über 400 kampfbereite deutsche Islamisten nach Syrien ausgereist und stellen von dort aus ihre Gewaltbereitschaft in oft grausamen Propagandavideos zur Schau. Zahlreiche Islamisten stehen zurzeit vor ihrer Rückkehr. Manche seien zur Gewalt in Deutschland entschlossen, andere drohten am erlebten Terror persönlich zu zerbrechen, so eine interne Analyse des Verfassungsschutzes.

OMEA

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