Bundesrat billigt zwei Gesetzentwürfe gegen Dschihadisten-Terror

Der Bundesrat hat am 08.05.2015 die Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises gebilligt. Während Letzterer ein Ersatzpersonaldokument gegen Reisen gewaltbereiter Islamisten einführt, flankiert das erste Gesetz den gleichen Zweck durch strafrechtliche Verschärfungen: Die Ausreise junger Dschihadisten in die Kampfgebiete im Nahen Osten sowie bereits deren Versuch stehen künftig unter Strafe. Ebenso wird der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung eingeführt.

1.    Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (Bundestags-Drs.18/4087, 18/4705) ist:

•    ein neue § 89a Absatz 2a StGB bestimmt, dass es künftig eine Straftat ist, Deutschland zu verlassen, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen sowie hierzu auszubilden.

•    Mit dem neuen § 89c StGB wird ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die Neuregelung stellt die Finanzierung terroristischer Taten in einer einheitlichen Regelung unter Strafe.

Der diesbezügliche Bundesratsbeschluss ist in der Bundesrats-Drs. 179/15 (Beschluss), die unter www.bundesrat.de verfügbar ist, nachlesbar.

2.    Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes (Bundestags-Drs.18/3831, 18/4280, 18/4706) ist es, durch folgende Maßnahmen staatsschutzrelevanter Reisen zu verhindern:

•    die Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises;

•    die Einführung eines Ersatz-Personalausweises;

•    die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz.

Nach einer UN-Sicherheitsratsresolution vom 24.09.2014 sind alle Staaten gehalten, ausreiseverhindernde Maßnahmen zu treffen, um Bewegungen von Terroristen und terroristischen Gruppen zu verhindern.

Der diesbezügliche Bundesratsbeschluss ist in der Bundesrats-Drs. 178/15 (Beschluss), die unter www.bundesrat.de verfügbar ist, nachlesbar.


ZLEy

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