Städtebauförderung

Tag der Städtebauförderung – 10 Thesen des DStGB

Der Tag hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie die gesamte Öffentlichkeit über aktuelle Strategien und Maßnahmen der Städtebauförderung vor Ort zu informieren. Auch soll der Tag der Städtebauförderung zum Mitmachen bei Projekten anregen. Hier sind alle Veranstaltungsformate willkommen: Von Stadtteilführungen, Baustellenbesichtigungen, Ausstellungen, (Stadtteil- und Ortsteil-)Festen oder einem Tag der offenen Tür bis hin zu Planungswerkstätten und Fachveranstaltungen.

Der DStGB hat nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bedeutung der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden seine zehn Thesen „Die Städtebauförderung – Garant für städtebaulich, wirtschaftlich und sozialstarke Städte und Gemeinden“ aktualisiert. Die Thesen werden im Folgenden widergegeben:

1.    Die Städtebauförderung hat sich in den letzten nahezu 50 Jahren als einzigartiges Erfolgsmodell für die Städte und Gemeinden erwiesen. Sie ist und bleibt angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen gerade die Innenstädte und Ortskerne stehen (Demografische Entwicklung, Auswirkungen des online-Handels, Leerstand etc.), eine Daueraufgabe. Maßgeblicher Garant für den Erfolg der Städtebauförderung ist, dass es sich hierbei um eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen handelt. Diese darf auch in Zukunft nicht in Frage gestellt werden.

2.    Es gibt kaum eine zweite öffentliche Förderung, die eine so hohe Anstoßwirkung privater Investitionen erzeugt. So löst ein Euro öffentlicher Städtebauförderung sieben Euro an privaten Folgeinvestitionen aus. Die Städtebauförderung ist zudem besonders zur Schaffung von Arbeitsplätzen, gerade für den Mittelstand und das Handwerk, und damit zur Generierung von Steuereinnahmen vor Ort geeignet. Eine dauerhafte Städtebauförderung des Bundes, die gegenwärtig 790 Millionen Euro jährlich beträgt, ist daher weiter unabdingbar. Angesichts der städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den Kommunen muss das Ziel eine Bundesstädtebauförderung von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr sein.

3.    Der integrierte Planungs- und Maßnahmenansatz, der Gebietsbezug und die Bündelungswirkung, die Bürgerbeteiligung, die Förderpalette und der flexible Mitteleinsatz machen die Städtebauförderung zu einem breit angelegten Modell für die wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Stärkung unserer Städte und Gemeinden. Die Städtebauförderung hat daher im Vergleich zu kurzfristigen und auch positiven - baulichen - Investitionsmaßnahmen einen viel umfangreicheren, integrativeren und nachhaltigeren Ansatz.

4.    Die in Art. 104b Abs. 2 GG geregelte Befristung und Überprüfung der Finanzhilfen im Bereich der Städtebauförderung dient zwar einem effektiven Mitteleinsatz. Sie muss jedoch rechtlich und in der Praxis der Daueraufgabe der Städtebauförderung Rechnung tragen.

5.    Angesichts der natürlichen Begrenztheit der Städtebauförderungsmittel und der aufgrund der demografischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eher zunehmenden Probleme in den Städten und Gemeinden wird die Städtebauförderung in Zukunft auch verstärkter projektorientiert werden.

6.    Eine der großen Zukunftsaufgaben besteht darin, neben den städtebaulichen auch den sozialen und ökonomischen Missständen durch bürgerschaftliche und wirtschaftliche Aktivitäten zu begegnen. Neben der sozialen Ausrichtung der Städtebauförderung (s. Programm „Soziale Stadt“) muss diese in Zukunft verstärkt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen. Dazu gehört es, das vielerorts nach wie vor bestehende wirtschaftliche Gefälle zwischen Stadt und Land abzubauen und das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zu stärken.  

7.    Der integrative Ansatz der Stadtentwicklung macht eine flexiblere Mittelverwendung und die bessere Kompatibilität der Programme erforderlich. Dies bedingt eine Stärkung der Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden. Statt der vielen sektoralen Programme (Stadtumbau Ost und West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, National bedeutsame Maßnahmen) ist eine Zusammenführung der unterschiedlichen Städtebauförderungsprogramme nötig.

8.    Die Kommunen brauchen langfristig Planungssicherheit und eine flexible Ausgestaltung der Städtebauförderung. Dies erfordert eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern mit weniger inhaltlichen Vorgaben für Kommunen und stattdessen einem Mehr an Gestaltungsspielraum.

9.    Neue inhaltliche Schwerpunkte ergeben sich für die Kommunen aus den Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Hier sind der demografische Wandel, der Klimaschutz, die energetische Gebäudesanierung, die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne sowie die Schaffung familien- und altengerechter Städte und Gemeinden neben der Bestandsentwicklung Schwerpunkte der Städtebauförderung.

10.    Mittelfristig müssen Städtebauförderungsmittel verstärkter mit anderen Förderprogrammen (z. B. mit Maßnahmen des Wohnungsbaus, der GRW-/GAK-Förderung) kombiniert werden. Dies trägt dazu bei, die Wohn- und Wirtschaftsstandorte und damit die Städte und Gemeinden noch wirkungsvoller bei ihrer Entwicklung zu fördern.

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