Statement

„Wohngeldreform bleibt enorme Kraftanstrengung für Kommunen“

Die Umsetzung der Wohngeldreform, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, bedeutet weiterhin eine enorme Kraftanstrengung für die kommunalen Wohngeldstellen. Diese haben in den vergangenen Monaten nicht selten von einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Anträge berichtet. Da die Kommunen – trotz enormen Zeitdrucks und ohne Hilfestellung vom Bund – die Personalkapazitäten intern aufgestockt, die telefonische Beratung intensiviert und eine gezielte Ansprache der Wohngeld-Antragstellenden vorgenommen haben, konnten dennoch eine beachtliche Anzahl an Anträgen erfolgreich bearbeitet werden. Unter anderem werden auch Kurzbescheide erstellt, die Vorschusszahlungen ermöglichen. Die Arbeitslast für die Wohngeldstellen wird jedoch durch erforderliche Nachprüfung vorläufiger Bescheide auch in der kommenden Zeit weiter sehr hoch bleiben. Konkrete Antragszahlen liegen dem DStGB für das Jahr 2023 noch nicht vor.

Die Wohngeldreform hat eines klar gemacht: Verfahrens- und Prozessabläufe müssen weiter optimiert, also durchgängig digitalisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dies zeigt unter anderem eine nach wie vor zu beobachtende Flut von Papieranträgen. Hier bleibt der Bund in der Pflicht. Er muss schnellstmöglich eine koordinierende Funktion übernehmen. Weiterer Verwaltungsaufwand für die Kommunen muss zwingend vermieden werden. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Prüf- und Erfassungsaufträge im Rahmen der Antragsbescheidung.  Die von den kommunalen Spitzenverbänden bereits im letzten Jahr vorgeschlagene Einrichtung einer Task Force Wohngeld, an der Bund, Länder und Kommunen teilnehmen sollten, wurde leider nicht umgesetzt. Dies wäre aber sinnvoll, um nach Auswertung der ersten Praxiserfahrungen weitere Verfahrensvereinfachungen abzustimmen.

Mit Blick auf die soziale Wohnraumförderung bleibt es dabei, dass Bund und Länder zügig mehr Mittel bereitstellen müssen. Trotz des Neubaus von etwa 22.500 Sozialwohnungen (Referenzjahr 2022) ergab sich zuletzt eine negative Bilanz, da rund 36.500 Wohnungen pro Jahr aus der Preisbindung ausliefen. Von der Ankündigung der Bundesregierung, jährlich 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen, sind wir weiterhin meilenweit entfernt. Die im Bundeshaushalt 2024 angekündigte Bereitstellung von Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau und das Programm „Junges Wohnen“ in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zielt zwar in die richtige Richtung. Zur Problemlösung müssen die Fördermittel allerdings weiter angehoben und langfristig verstetigt werden. Jährlich ist eine Förderung von mindestens 5 Milliarden Euro notwendig, um die dringend notwendigen Impulse für geförderten Wohnraum in einem schwierigen Investitionsumfeld zu setzen.

 

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